Nutzung der Windkraft nur im lokalen Konsens

Städte- und Gemeindebund NRW gegen Eingriffe in kommunale Planungshoheit und extrem hohe Windkraftanlagen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 11.02.2011

Die Energiegewinnung mittels Windkraftanlagen braucht einen starken gesellschaftlichen Konsens. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf anlässlich der geplanten Überarbeitung des Windenergieerlasses der Landesregierung hingewiesen. „Die Nutzung erneuerbarer Energien darf nicht gegen die Bürger und Bürgerinnen durchgesetzt werden“, so Schneider.

Der Einsatz von Strom aus Windkraftanlagen sei zweifelsohne ein Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels, machte Schneider deutlich. Es reiche aber nicht aus, den dafür nötigen gesellschaftlichen Konsens - wie im Entwurf des Windenergieerlasses geschehen - einfach zu postulieren.

Der Entwurf des Windenergie-Erlasses sehe weit reichende Änderungen vor, welche die Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden nachhaltig beträfen, legte Schneider dar. So will die Landesregierung  den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung bis 2020 mindestens auf das Fünffache des heutigen Werts anheben. Dazu setzt die Landesregierung auf den Ersatz alter Anlagen durch leistungsstärkere Windkraftanlagen, welche höher als 150 Meter aufragen können.

Gemeindliche Höhenbeschränkungen, die unter diesem Wert liegen, werden kritisch gesehen. Zugleich sollen gerade an Verkehrstrassen wie den Bundesautobahnen solche Anlagen errichtet werden. „Dies kann zu ‚Windkraft-Alleen’ in den Städte und Gemeinden führen und auch den Tourismus schädigen“, warnte Schneider. Schließlich sollen in erheblichem Umfang über die Regionalplanung Vorrangzonen für Windparks festgelegt werden. „Diese Ziele und deren Umsetzung bedürfen einer öffentlichen Diskussion und dürfen nicht durch den Erlass vorweggenommen werden“, machte Schneider deutlich.

Der Erlass hätte zudem einen nicht hinnehmbaren Einfluss auf die kommunale Bauleitplanung. Damit würden Zweifel an der Wirksamkeit kommunaler Bauleitpläne geschürt. „Dies führt schon jetzt dazu, dass selbst in kleineren Kommunen mit einer ertragsreichen Windlage teilweise über 40 Bauanträge für solche Anlagen vorliegen — immer mit dem Argument, dass die kommunale Bauleitplanung nicht rechtmäßig sei“, erläuterte Schneider. er Erlass-Entwurf werde diesen Druck massiv verstärken.

Bedauerlich sei ferner, dass der Erlass nicht im Ansatz die Frage eines ausreichenden Stromnetzes aufgreife. „Es darf nicht sein, dass mittels dieses Erlasses bald eine große Anzahl von Windenergieanlagen errichtet werden, die aber mangels ausreichender Leitungskapazität keinen Strom einspeisen können“, so Schneider. Dies könne nicht im Sinne der Investoren sein. Der Städte- und Gemeindebund NRW erwarte von der Landesregierung, sich hier den kommunalen Forderungen zu öffnen, so Schneider.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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