Notfallpraxen müssen erhalten bleiben

Städte- und Gemeindebund NRW betont Bedeutung der Praxen für die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum

StGB NRW-Pressemitteilung
Notfallpraxen müssen erhalten bleiben, 02.03.2015

Städte und Gemeinden in NRW wenden sich gegen die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, knapp die Hälfte der Notfallpraxen in ihrem Mitgliedsbereich zu schließen. "Bereits heute ist in einer Vielzahl von Kommunen die hausärztliche Versorgung unmittelbar gefährdet", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Hinzu komme die ungünstige Altersstruktur der Hausärzte und -ärztinnen in NRW. Etwa ein Fünftel der Mediziner/innen sei älter als 60 Jahre. In den kommenden 15 Jahren würden 5.000 Hausarztsitze vakant, die aufgrund fehlenden Nachwuchses nicht alle wieder besetzt werden könnten.

Vor diesem Hintergrund sei das Netz von Notfallpraxen im ländlichen Raum ein wichtiger Baustein zur Sicherung der medizinischen Versorgung. "Gerade in einer alternden Gesellschaft ist ein medizinisches Angebot in angemessener Entfernung, welches den Bürgerinnen und Bürgern nachts wie auch am Wochenende zur Verfügung steht, unerlässlich", machte Schneider deutlich. Es sei nicht hinnehmbar, von einer Reform zu sprechen, wenn diese nur zum Wegfall einer großen Anzahl von Notfallpraxen in kreisangehörigen Kommunen führen würde. Der Plan, fast die Hälfte der Notfallpraxen im Bereich der KV Nordrhein zu schließen, müsse daher aufgegeben werden.

"Bei der Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein standen offenbar in erster Linie wirtschaftliche Gesichtspunkte wie die Auslastung der Praxen im Vordergrund", mutmaßt Schneider. Es gebe allerdings keinen Sinn, im Zuge des demografischen Wandels eine Ausdünnung der notfallärztlichen Versorgung voranzutreiben. Vielmehr sei im Sinne der Bürgerinnen und Bürger genau das Gegenteil - eine Ausweitung des Angebotes - sinnvoll.

Im ländlichen Raum, wo Notfallpraxen schwierig zu erreichen sind, würden Betroffene vermutlich nicht diese, sondern das nächstgelegene Krankenhaus mit einer Notfallambulanz aufsuchen. Hierdurch würden die ohnehin stark belasteten Notfallambulanzen der Krankenhäuser noch intensiver in Anspruch genommen.

Gleichzeitig - so Schneider - wende sich die KV Nordrhein gegen Vorschläge der Krankenhausgesellschaft, die auf eine kostendeckende Budgetierung abzielten. Hier werde deutlich, dass die KV Nordrhein einseitig die Interessen der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen vertrete. "Gerade angesichts steigender Kosten im Gesundheitswesen ist aber eine engere Verzahnung zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich erforderlich", legte Schneider dar.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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