Neue Wege bei Planung von Stallbauten

Gemeinsame Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Landkreistag NRW, Westfälisch-Lippischem Landwirtschaftsverband, Rheinischem Landwirtschafts-Verband und Landwirtschaftskammer NRW

StGB NRW-Pressemitteilung
Münster, 01.02.2013

Foto: Lehrer / StGB NRW

Bauwillige Landwirte, die in neue Rinder-, Schweine oder Geflügelställe investieren wollen, stoßen mit ihren Bauvorhaben im Außenbereich zunehmend auf Ablehnung in der Bevölkerung. Auch bei den Gemeinden bestehen häufig planerische Bedenken, einem Baugesuch zuzustimmen. Es kommt zu Auseinandersetzungen, die häufig vor Gericht enden und für den Landwirt oder die Kommune sehr kostspielig werden. Diese Konflikte um geplante Stallbauten für Rinder, Schweine und Geflügel sollen in Nordrhein-Westfalen künftig früher erkannt und in Kooperation zwischen Bauherren, landwirtschaftlichen Organisationen und kommunalen Gebietskörperschaften gelöst werden. Darauf haben sich jetzt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, der Landkreistag Nordrhein-Westfalen, der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV), der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in einer Rahmenvereinbarung verständigt.

Die Vereinbarung verfolgt das Ziel, landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung Entwicklungsperspektiven zu erhalten und dabei die Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse in den Kommunen zu achten sowie deren städtebauliche Entwicklungsplanung zu respektieren. Die Unterzeichner hoffen, dass Bauvorhaben, die sich in der Vergangenheit als besonders problematisch und konfliktbeladen herausgestellt hatten, wie z. B. Stallbauten in der Nähe von Wohnsiedlungen, künftig unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten umgesetzt werden können.  

„Die nunmehr unterzeichnete Rahmenvereinbarung definiert keine neuen einklagbaren Rechtsansprüche. Sie ergänzt das bestehende Regelwerk, ist ein Angebot an alle Beteiligten und getragen vom Geiste des respektvollen Umgangs miteinander. Wir erhoffen uns, dass wir die Vereinbarung nun landesweit mit Leben füllen und dadurch dazu beitragen können, dass Rechtsanwälte und Gerichte erst gar nicht befasst werden müssen“, erläuterte WLV-Präsident Johannes Röring heute in Münster.

Die Rahmenvereinbarung soll dezentral in NRW umgesetzt werden — ein Ansatz, der in den Kreisen Borken und Coesfeld sowie im Kreis Unna mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden bereits zum Erfolg führt. In weiteren Kreisen wird die Umsetzung noch erfolgen.

Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW betont: „Wir begrüßen es, dass mit dieser Vereinbarung ein landeseinheitlicher Rahmen geschaffen worden ist, der eine frühzeitige Einbindung der Kommunen in die Planung neuer Tierhaltungsanlagen sicherstellt.“

„Die ungesteuerte Ansiedlung von Stallbauten ist bislang häufig ein Problem“, erläutert Landrat Thomas Kubendorff, Kreis Steinfurt, Vizepräsident des Landkreistages NRW. „Es ist daher nur sinnvoll, wenn der landwirtschaftliche Betrieb die Kommunen schon frühzeitig in die Planungen einbindet und die dort vorhandenen lokalen Kenntnisse beispielsweise für die Standortauswahl nutzt. Anstatt einzelne Interessen gegen Widerstände durchzusetzen soll künftig rechtzeitig miteinander überlegt werden, welche Lösung alle Parteien zufriedenstellt“.

Den vollständigen Wortlaut der „Rahmenvereinbarung über den Informationsaustausch und die gegenseitige Abstimmung bei der beabsichtigten Realisierung von Tierhaltungsanlagen“ finden Sie auf den Internetseiten der unterzeichnenden Organisationen:

www.wlv.de

www.rlv.de   

www.landwirtschaftskammer.de

www.kommunen-in-nrw.de

www.lkt-nrw.de

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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