Nachteile für NRW-Kreise und Kommunen aus Hartz IV

Gemeinsame Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW sowie Landkreistag NRW

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 19.12.2006

Mit großer Sorge haben die Kreise und Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf den Beschluss des Bundesrates in Sachen Hartz IV reagiert. Mit den Stimmen der NRW-Landesregierung hatte die Länderkammer am Freitag die umstrittene Sonderregelung verabschiedet, nach der die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine höhere Bundesbeteiligung erhalten als alle anderen 14 Länder. Damit sollen sie einen Ausgleich dafür bekommen, dass sie durch Hartz IV überdurchschnittlich belastet werden.<O:P></O:P>

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„Es ist vollkommen in Ordnung, wenn Kommunen, die durch die Arbeitsmarktreform in die roten Zahlen rutschen, einen Sonderausgleich erhalten. Dann aber müssten insbesondere die Kreise und damit die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ebenfalls in den Genuss solcher Zuschüsse kommen“, betonten die Hauptgeschäftsführer von Städte- und Gemeindebund (StGB NRW) sowie Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW), Dr. Bernd Jürgen Schneider und Dr. Martin Klein. „Es ist nicht einzusehen, weshalb nun Städte wie Mainz, Ludwigshafen, Mannheim, Stuttgart oder Karlsruhe mit einem warmen Geldregen rechnen dürfen, obwohl sie wegen ihrer vergleichsweise hohen Zahl ehemaliger Sozialhilfeempfänger ohnehin zu den Gewinnern der Reform gehört haben. Demgegenüber müssen die NRW-Kreise aber nach wie vor mit Belastungen in Millionenhöhe fertig werden und deshalb die Kreisumlage erhöhen.“<O:P></O:P>

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Dabei verweisen die Verbände darauf, dass NRW die Sonderquoten für Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit einem Abschlag von 0,6 Prozentpunkten (31,2 statt 31,8 Prozent Bundesbeteiligung) auf seine eigene Beteiligungsquote „bezahlen“ muss. Es sei höchst bedauerlich, dass der sinnvolle Vorschlag der NRW-Regierung für einen Mehrbelastungsausgleich durch die Fortschreibung des Quotensystems mit Sonderquoten entscheidend verändert wurde. Nun habe man eine Regelung geschaffen, die wegen der Ungleichbehandlung der Kommunen verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei. Dabei entzündet sich die Kritik vor allem an zwei Punkten:<O:P></O:P>

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  • Die Berechnung der Sonderquoten fußt auf einer Prognoserechnung mit Daten, die für NRW erkennbar fehlerhaft waren. Allen Beteiligten hätte bewusst sein müssen, dass eine Berechnung mit korrekten Daten eine Mehrbelastung von 80 bis 92 Millionen Euro hätte ausweisen müssen.<O:P></O:P>
  • Es fehlt eine klare Anpassungsregelung für den Fall, dass die Ausgabenentwicklung in den kommenden Jahren in den Bundesländern unterschiedlich erfolgt. Auch wenn sich die Zahlen in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz besser als erwartet entwickeln, ist nicht ausgeschlossen, dass nur diese Länder bis einschließlich 2010 eine höhere Beteiligung als NRW erhalten.<O:P></O:P>

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„Für NRW führt der Prognosefehler und die auf 31,2 Prozent abgesenkte Quote zu Mindereinnahmen von rund 110 Millionen Euro“, erklärten Schneider und Klein. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, müsse das Land seinerseits dafür sorgen, dass NRW-intern ein Belastungsausgleich stattfinde. Während viele kreisfreie Großstädte von Hartz IV profitierten, schrieben die meisten Kreise sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden rote Zahlen. „Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat den Kreisen ein Minus von 300 Millionen Euro in 2005 attestiert. Für 2006 erwarten wir sogar Belastungen von 330 Millionen. Wenn schon nicht der Bund, dann muss zumindest das Land das Geld gerecht verteilen. Schließlich hat das Land mit seiner Zustimmung zu dem Gesetz in Berlin die zusätzlichen Einbußen für den kreisangehörigen Raum in NRW mit verursacht. Wer auf Bundesebene einen Verliererausgleich unterstützt, muss diesen auch im eigenen Land umsetzen“, rügten Schneider und Klein.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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