Mittel für Inklusion behinderter Kinder bereitstellen

Gemeinsame Pressemitteilung von StGB NRW, StNRW und LKT NRW zum Landeshaushalt 2012

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 19.01.2012

Foto: Jörn Wolter / wolterfoto.de

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben die Landesregierung nachdrücklich aufgefordert, umgehend die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung künftig ihr Recht auf Bildung ohne Diskriminierung wahrnehmen können. „Das Ziel der Inklusion im Schulbereich, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert ist, ist gut und richtig. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn das Land die Inklusion endlich im Schulgesetz rechtlich verankert und im Landeshaushalt alle mit der Umsetzung verbundenen Kosten berücksichtigt.“ Das sagten Dr. Stephan Articus, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages Nordrhein-Westfalens, Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, und Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, anlässlich der heutigen Landtagsanhörung zum Landeshaushalt 2012. 

Den Städten, Kreisen und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen seien in Sachen Inklusion die Hände gebunden. Die Geschäftsführer mahnten: „Das Land muss auch finanziell zu seiner Verantwortung stehen. Der Aufbau eines flächendeckenden, unabhängigen Beratungsangebotes unter Beteiligung der Schulträger ist notwendig. Dabei müssen zudem der pädagogische Rahmen geregelt, Rechtsansprüche geklärt sowie Finanzierungsregelungen für ein Gesamtkonzept zur Umsetzung der Inklusion im Schulbereich getroffen werden.“ Hierzu gehöre insbesondere die Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung des Landes für das erforderliche Personal wie unter anderem Integrationshelfer, Therapeuten und Sozialpädagogen, die für eine erfolgreiche Inklusion unverzichtbar seien. In jedem Fall seien für alle zusätzlichen finanziellen Aufwendungen, die sich in Form von Barrierefreiheit, spezifischer Ausstattung, Schülerbeförderung und Ergänzungspersonal ausdrücken, die Konnexitätsregelungen in der Landesverfassung respektive im Konnexitätsausführungsgesetz anzuwenden. Die weitere Aus- und Fortbildung von Lehrkräften, die Sicherstellung des benötigten Personals, die Gestaltung der Schulen - kurzum: die Finanzierung - liege in der Verantwortung des Landes und nicht in der einzelner Kommunen.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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