Mehraufwand für Flüchtlinge erstatten

Städte- und Gemeindebund NRW fordert Anpassung der Pauschalen unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 15.11.2013

Städte und Gemeinden in NRW stehen zu ihrer Aufgabe, Asylbewerber/innen und Flüchtlinge aufzunehmen.  Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW begrüßt, dass das Land NRW nun auch seine verfassungsrechtliche Pflicht anerkennt und die Städte und Gemeinden entlasten will hinsichtlich des Mehraufwandes, der aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz folgt. "Eine derartige Entlastung muss jedoch so lange erfolgen, bis eine kostendeckende Anpassung der pauschalierten Landeszuweisung erfolgt ist", erklärte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, heute auf der Präsidiumssitzung in Düsseldorf.

Bereits jetzt arbeiteten die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Grund seien die massiven Wanderungsbewegungen innerhalb der Europäischen Union, aber auch die Folgen der Umwälzungen in Nordafrika. Denn den Kommunen fehlten schlichtweg die Aufnahmeeinrichtungen. Zudem würden die Kosten der Flüchtlingsversorgung nur zu 20 bis 50 Prozent gedeckt.

Die Anpassung der Pauschalen sei unabhängig von der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts geboten, da sie seit langem nicht ansatzweise die Kosten decken. "Wegen der dramatischen Steigerungsraten ist der Anpassungsmodus des § 4 Abs. 3 FlüAG zu ändern und eine Anpassung während des laufenden Jahres zu ermöglichen", legte Schäfer dar.

Vielerorts sei bereits jetzt kein Platz mehr in den Flüchtlingsunterkünften. "Unsere Mitgliedskommunen suchen händeringend nach Ausweichquartieren, stoßen aber auch oft auf Skepsis seitens der Bevölkerung", machte Schäfer geltend. Außerdem seien die Städte und Gemeinden durch teils extrem hohe Krankheitskosten der Flüchtlinge belastet. "Diese Menschen sind oft traumatisiert oder haben auf der Flucht Verletzungen erlitten - sie brauchen kostspielige medizinische Hilfe", erläuterte Schäfer. Solche Zusatzkosten könne das Land aber nicht den Kommunen aufbürden. Vielmehr solle sich NRW ein Beispiel an Hessen nehmen, das seinen Kommunen alle Flüchtlings-Krankheitskosten über 10.000 Euro erstatte.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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