Mehr Pragmatismus im Naturschutz

Neues Landschaftsgesetz bringt Erleichterungen für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 12.07.2006

Das neue Landschaftsgesetz, dessen Entwurf NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg kürzlich vorgestellt hat, bringt den Städten und Gemeinden des Landes erhebliche Erleichterungen. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen: „Mit dem Entwurf für ein neues Landschaftsgesetz greift die Landesregierung viele Anregungen und Forderungen der Städte und Gemeinden auf, die wir bei der letzten Novellierung im Jahre 2005 unter der alten Landesregierung noch vergeblich vorgetragen hatten“. Der kommunale Spitzenverband habe sich stets dafür eingesetzt, die Belange des Naturschutzes in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Bedürfnissen einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu bringen. „Die Verbesserungen, die der Gesetzentwurf insbesondere für die kommunale Bauleitplanung bringt, kommen diesem Ziel sehr nahe“, betonte Schneider.

So mache beispielsweise die Flexibilisierung der so genannten Eingriffsregelung die Bauleitplanung der Kommunen einfacher. Bisher gebe es selbst bei Einrichtungen, die dem Umweltschutz dienten, die Pflicht zur Kompensation möglicher Eingriffe in Natur und Landschaft. Dies sei offenkundig kontraproduktiv, machte Schneider deutlich. Künftig würden die positiven Wirkungen von Projekten auf die Umwelt bei der Bemessung der Kompensation stärker berücksichtigt. Konsequent sei es auch, bestimmte Projekte - etwa der Bau von Kanälen in Straßen außerorts - gänzlich von der Eingriffsregelung auszunehmen.

Ein wichtiger Beitrag zum Bürokratie-Abbau und zur Beschleunigung von Planungsverfahren sei die geplante Abschaffung der Landschaftsbeiräte bei den oberen Landschaftsbehörden, lobte Schneider. Ebenso seien die geplanten Änderungen beim gesetzlichen Biotopschutz zu begrüßen: „Es kann nicht sein, dass einmal entstandenes Baurecht unwirksam wird, wenn auf dem Grundstück vor Baubeginn zufällig ein Biotop entstanden ist“. Der nunmehr vorgesehene Vorrang des Baurechts vor solchen Interims-Biotopen sei eine überfällige Korrektur des Gesetzes. Mit der Möglichkeit, Ausnahmen vom Biotopschutz bereits in der Planungsphase von Bauprojekten zu erteilen, werde zudem das Verfahren vereinfacht.

Von den geplanten Änderungen im Landschaftsgesetz gehe jedoch keine Gefahr für den Naturschutz aus, legte Schneider dar. Vielmehr fördere der Abbau von Überregulierung sowie die Beschleunigung von Verfahren die Akzeptanz naturschützerischer Belange: „Weniger Ideologie und mehr Pragmatismus im Naturschutz bringen am Ende bessere Ergebnisse für Mensch und Umwelt“.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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