Mehr Einsatzmöglichkeiten für Fördergeld des Bundes

Städte und Gemeinden in NRW erwarten rasche Klärung der offenen Fragen bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II

StGB NRW-Pressemitteilung
Bergkamen, 26.03.2009

Foto: Jörn Wolter / wolterfoto.de

Das Zukunftsinvestitionsgesetz für Nordrhein-Westfalen weist einen guten Weg zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Nordrhein-Westfalen. Dies erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW und Bürgermeister der Stadt Bergkamen, Roland Schäfer, heute in Bergkamen vor dem Präsidium des Verbandes: „Damit können die Kommunen als größter Investor im öffentlichen Bereich einen wirksamen Beitrag leisten im Kampf gegen die Wirtschaftskrise“.

Zu begrüßen sei vor allem der Umfang der kommunalen Beteiligung am Konjunkturpaket II in Nordrhein-Westfalen. Mit 2,38 Milliarden Euro würden fast 84 Prozent der Gesamtsumme an die Städte und Gemeinden weitergegeben. Insgesamt stünden den Kommunen in NRW damit 1,384 Milliarden Euro für Investitionen in Kindergärten, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen sowie 996 Millionen Euro für die übrige kommunale Infrastruktur einschließlich der Krankenhäuser zur Verfügung. „Das zeigt, dass das Land an zukunftsorientierten Investitionen in seinen 396 Kommunen ernsthaft interessiert ist“, machte Schäfer deutlich.

Mit dem Tilgungsfonds, den alle Kommunen Nordrhein-Westfalens ab 2012 gemeinsam über zehn Jahre bedienen müssten, sei eine faire Lösung für den kommunalen Eigenanteil am Konjunkturprogramm gefunden worden. „So ist sichergestellt, dass auch Städte und Gemeinden in der Haushaltssicherung an dem Programm teilnehmen können“, legte Schäfer dar.

Das geplante pauschale Verfahren zur Vergabe der Mittel komme der kommunalen Praxis entgegen. Jede Stadt und Gemeinde wisse selbst am besten, wofür sie die zusätzlichen Investitionsmittel einsetzen sollte. „Ein Antragsverfahren würde mehr Bürokratie und höhere Kosten verursachen“, so Schäfer.

Bedauerlich seien allerdings die beschränkten Verwendungsmöglichkeiten für die Gelder. Nachhaltige Impulse für die Konjunktur seien eher zu erwarten, wenn die Mittel für die gesamte Breite kommunaler Investitionen - über energetische Sanierung von Schulen und Lärmschutz an Straßen hinaus - eingesetzt werden könnten. „Daher begrüßen wir die Vorschläge der Föderalismuskommission II, hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen“, betonte Schäfer. Nötig sei dazu eine Änderung von Artikel 104 b des Grundgesetzes: „Je rascher dies geschieht, desto eher können die Kommunen mit ihren Projekten loslegen.“

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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