Leichte Verbesserung bei den Kommunalfinanzen

Umfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW zeigt Licht und Schatten bei den Kommunalhaushalten

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 18.04.2018

Die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zeigt bei einigen Kommunen eine leichte Entspannung, ist aber insgesamt nach wie vor kritisch. Dies belegt die aktuelle Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW, an der sich alle 359 kreisangehörigen Mitgliedskommunen mit rund 9,4 Mio. Einwohnern beteiligt haben.

"Dank der erfreulichen Entwicklung der Steuereinnahmen und der hohen Schlüsselzuweisungen können mehr Kommunen als bisher ihre Haushalte ausgleichen. Dennoch kann nicht von einer grundlegenden Trendwende gesprochen werden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse.

"Die gute Konjunktur führt dazu, dass im Jahr 2018 immerhin 89 Mitglieder des Verbandes ihren Haushalt strukturell ausgleichen können", machte Schneider deutlich. Dies stelle zwar eine Verbesserung gegenüber den Vorjahren dar, bedeute aber im Umkehrschluss, dass den gesetzlich geforderten Normalfall nur etwa jede vierte StGB NRW-Mitgliedskommune erreichen könne. Alle anderen Kommunen schafften trotz der guten Einnahmesituation den Haushaltsausgleich nur durch Rückgriff auf ihr Eigenkapital.

Den hohen Steuereinnahmen stehen weiter steigende Ausgaben insbesondere im Sozialbereich gegenüber. Hinzu kommen Lasten durch die nach wie vor große Anzahl von Flüchtlingen und weiterer Konsolidierungsdruck durch gestiegene Personalkosten. Daher fordern die NRW-Kommunen:

  • Bessere Dotierung und aus Sicht der kreisangehörigen Kommunen gerechte Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs
  • Weiterentwicklung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen
  • Nachhaltige und kostendeckende Unterstützung durch Bund und Land bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik

Eigenkapital-Abbau und Überschuldung

Wie im Vorjahr wurde mit der Haushaltsumfrage der Abbau der Ausgleichsrücklage - der Anteil des Eigenkapitals, der im NKF zum fiktiven Haushaltsausgleich eingesetzt werden kann - sowie des Eigenkapitals allgemein abgefragt. Bis Ende 2018 werden demnach 197 StGB NRW-Mitgliedstädte und -gemeinden ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben. Für 2019 erwarten dies zwölf Kommunen und für die drei Folgejahre noch einmal drei Kommunen. Dies bedeutet, dass im Finanzplanungszeitraum insgesamt 211 der 359 StGB NRW-Mitgliedskommunen - 59 Prozent - ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben werden.

17 Kommunen haben bereits jetzt das gesamte Eigenkapital vollständig aufgezehrt. "Allein diese Zahl belegt den dringenden Handlungsbedarf", sagte Schneider. "Der Ende 2011 verabschiedete Stärkungspakt Stadtfinanzen war alternativlos. Er muss nun aber dringend mit zusätzlichen Landesmitteln auch Hilfe für diejenigen Kommunen bereitstellen, die aus eigener Kraft einen strukturellen Haushaltsausgleich nicht schaffen können." Die kommunale Familie sei wirtschaftlich nicht in der Lage, die finanziellen Lücken durch eigene Mittel zu schließen.

Haushaltssicherung und Nothaushalt

Eine Kommune muss ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, wenn sie ihren Haushalt nicht einmal fiktiv ausgleichen kann und die allgemeine Rücklage mehr als nur unwesentlich verringert werden muss. In diesem Jahr werden immer noch 128 StGB NRW-Mitgliedskommunen in dieser Situation sein. Die Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr immerhin leicht gesunken.

Da voraussichtlich alle Haushaltssicherungskonzepte genehmigungsfähig sind, kommt das so genannte Nothaushaltsrecht in diesem Jahr bei den Mitgliedern des Verbandes nicht zum Tragen. "Spitzenreiter" bei Haushaltssicherungskonzepten sind im Jahr 2018 wiederum die Regierungsbezirke Köln und Arnsberg:

Haushalts-
sicherung

strukturell unausgeglichen

strukturell ausgeglichen

Regierungsbezirk

2017

2018

2017

2018

2017

2018

Arnsberg

42

40

22

24

10

10

Detmold

12

10

42

36

13

21

Düsseldorf

13

12

24

22

17

20

Köln

56

53

29

25

9

16

Münster

14

13

35

35

21

22

Gesamt

137

128

152

142

70

89

Rückgang bei Liquiditätskrediten

Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind erstmals seit langem die Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) in NRW gesunken, und zwar von 26,5 Mrd. Euro Ende 2016 auf 23,6 Mrd. Euro Ende 2017. Dieser Rückgang beruht aber nur zum Teil auf einem realen Schuldenabbau. Die Jahreszahlen zur kommunalen Kassenkreditverschuldung sind nur bedingt miteinander vergleichbar, da 2017 so genannte Schuldscheindarlehen nicht mehr als Kassenkredite erfasst wurden, obwohl sie zumindest teilweise dieselbe Funktion erfüllen. Insofern ist der tatsächliche Rückgang der Verschuldung deutlich geringer als die 2,9 Mrd. Euro, die sich rechnerisch aus einem Vergleich der Jahreswerte ergeben.

Ertragssituation positiv

Auf der Ertragsseite profitiert die Gewerbesteuer weiterhin von der guten wirtschaftlichen Entwicklung, wobei diese in den einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich ausgeprägt ist. In der Haushaltsplanung gehen die Kämmereien zwar von einem leichten Rückgang des Gewerbesteueraufkommens um 1,15 Prozent gegenüber 2017 auf rund 4,4 Mrd. Euro aus. "Die Gewerbesteuererträge zeigen dennoch klar, dass es verbandspolitisch eine gute Entscheidung war, für den Erhalt der Gewerbesteuer zu kämpfen", erklärte Schneider.

Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz liegt 2018 in den StGB NRW-Mitgliedskommunen bei 446 Prozentpunkten. Damit kommt es zu einer Anhebung von zwei Punkten gegenüber dem Vorjahr. Dies lässt sich auch mit den Konsolidierungsvorgaben aus dem Stärkungspaktgesetz erklären. Deutlicher als bei der Gewerbesteuer zeigt sich der Konsolidierungsdruck in den Kommunalhaushalten bei der Grundsteuer B. Hier gibt es 2018 wieder einen Anstieg der durchschnittlichen Hebesätze um sechs Punkte auf 531 Prozentpunkte.

Ein signifikanter Zusammenhang besteht zwischen Realsteuerhebesätzen und Gemeindegröße. Die tatsächliche Staffelung belegt das unterschiedliche Hebesatzpotenzial der kommunalen Familie. Denn Kommunen im kreisangehörigen Raum müssen den Anreiz niedriger Gewerbesteuerhebesätze bieten, damit sie im landesweiten Standortwettbewerb um Unternehmen, Arbeitskräfte und Wertschöpfungspotenzial - sprich: im Bemühen um eine positive Entwicklung ihres Gemeinwesens - erfolgreich bestehen und Nachteile, die sich aus Lage oder Größe der Kommune ergeben, zum Teil kompensieren können.

Steigender Aufwand

Entscheidende Ursache für die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden ist der Anstieg der Sozialkosten. Die jährlichen Aufwendungen für soziale Leistungen - Sozialtransferauszahlungen - beliefen sich für die NRW-Kommunen im Jahre 2017 auf gut 19,45 Mrd. Euro. "Wenn die Situation der Kommunen nachhaltig verbessert werden soll, müssen hier weitere Entlastungsschritte folgen - neben den Flüchtlingskosten vor allem bei der Eingliederungshilfe“, forderte Schneider. Die staatliche Entlastung müsse mit der realen Entwicklung Schritt halten.

Entwicklung der Umlagen

Die Kreisumlage bildet auch 2018 einen wesentlichen Ausgabenblock der kreisangehörigen Kommunen. Das mit dem Umlagengenehmigungsgesetz eingeführte Verfahren zur Herstellung des Benehmens bei der Aufstellung der Kreishaushalte und die generelle Pflicht zur Genehmigung der Umlagen haben aber noch nicht zu einer Entspannung der kommunalen Finanzlage geführt.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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