Landespflegegesetz untergräbt Haushaltssicherungskonzepte der Gemeinden

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 18.03.1996

Auf scharfe Kritik des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes stößt das vom Landtag am Freitag verabschiedete Landespflegegesetz. “Mit diesem Gesetz werden die kommunalen Belange auf das Gröbste vernachlässigt”, betont der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Bürgermeister Albert Leifert, MdL. Den Kommunen würden Aufgaben und Kosten aufgebürdet, die weit über die Anforderungen des Pflege-Versicherungsgesetzes des Bundes hinausgingen. Die Festschreibung zahlreicher Standards und einseitiger Aufgabenübertragungen auf die Gemeinden beeinträchtige zudem die kommunale Selbstverwaltung. Es sei heuchlerisch, daß seitens des Landes die Kostenbelastung der Gemeinden durch Bundesaktivitäten gerügt würde, das Land aber selbst immer wieder mit schlechtem Beispiel vorangehe, so Leifert.

Der Städte- und Gemeindebund lehnt das Gesetz insbesondere deswegen ab, weil das Land sich an der Finanzierung der Investitionskosten nur für drei Jahre beteiligen will. Leifert fordert diesbezüglich eine 50 %ige und kontinuierliche Beteiligung des Landes. Andernfalls drohen die in den Gemeinden beschlossenen und vom Innenminister genehmigten Haushaltssicherungskonzepte der Kommunen zu scheitern. Es sei nicht hinnehmbar, so Präsident Leifert, daß ein Rechtsanspruch auf Investitionsfinanzierung zu Lasten der Kommunen geschaffen werde, während das Land als primär Verpflichteter sich mittelfristig aus der finanziellen Beteiligung zurückziehe.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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