Landesgleichstellungsgesetz: keine Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung

Städte- und Gemeindebund rügt nachträgliche Änderung des Gesetzentwurfs

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 04.11.1999

Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund als Vertreter von 358 Städten und Gemeinden in NRW hat seit Beginn der Diskussion über die Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes deutlich gemacht, daß Eingriffe in die innere Kommunalverfassung für die Städte und Gemeinden nicht hinnehmbar sind. Dem Land steht es nicht zu, Regelungen über die Öffentlichkeitsarbeit der Gleichstellungsbeauftragten, ihre Beteiligung und Redemöglichkeiten in den Gremien der Verwaltung, im Rat sowie über eigene - der Verwaltungsmeinung unter Umständen widersprechende - Stellungnahmen zu treffen. Dies stellte Albert Leifert MdL, Präsident des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (NWStGB), heute in Düsseldorf klar.
 
Auch ein Widerspruchsrecht der Gleichstellungsbeauftragten gegen Maßnahmen der Verwaltung sei nicht akzeptabel. "Solche Regelungen über die demokratisch gewählten Gemeindegremien hinweg greifen in den Kernbereich der durch das Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung ein", rügte Leifert.
 
Die zur Verabschiedung vorliegende Fassung des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtige nicht die kommunalen Bedenken hinsichtlich der Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung. Insbesondere die in Art. 7 des Gesetzentwurfs vorgesehenen Regelungen stehen der Position der Städte und Gemeinden diametral entgegen. Dies sei um so unverständlicher, als den kommunalen Spitzenverbänden während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens erklärt worden war, daß deren Kritikpunkte berücksichtigt würden und keine Eingriffe in die kommunalen Selbstverwaltung erfolgen würden.
 
Leifert: "Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund mißbilligt aufs schärfste die Verfahrensweise, die zu der jetzigen Fassung des Gesetzentwurfs geführt hat." Wenige Tage vor der zweiten Lesung habe der Gesetzentwurf in den die Kommunen betreffenden Teilen einen erheblich veränderten Inhalt erhalten. Diese Verfahrensweise mache selbst eine angemessene Mitwirkung des Landtagsausschusses für Kommunalpolitik unmöglich. Die darin zum Ausdruck kommende Geringschätzung kommunaler Belange sei für die kommunalen Spitzenverbände mehr als enttäuschend und nicht hinzunehmen.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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