Land muß Hilfen weiter zahlen

Kosten für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge dürfen 1998 nicht auf die Kommunen abgewälzt werden

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 20.08.1997

Wenn das Land nicht bald in Sachen Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge tätig wird, kommt auf die Städte und Gemeinden eine Kostenlawine zu. Zum Jahresende läuft die Kostenerstattung des Landes für die bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) aus. Damit enstünden den Kommunen für die Mehrzahl der in Nordrhein-Westfalen lebenden Bosnier rund 8000 Mark zusätzlicher Kosten pro Person und Jahr. "Wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung, aber die Kosten dürfen nicht allein den Städten und Gemeinden aufgebürdet werden", betonte Bürgermeister Reinhard Wilmbusse, Präsident des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, heute in Düsseldorf.

Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge

Es sei illusorisch zu erwarten, daß die derzeit rund 62.900 Bosnier bis zum Jahreswechsel aus Nordrhein-Westfalen in ihre Heimat zurückkehrten, fügte Wilmbusse an. Selbst die Innenminister der Länder gehen davon aus, daß sich die Rückführung nach Bosnien-Herzegowina bis ins Jahr 1998 und darüber hinaus verzögert. Derzeit zahlt das Land für rund 36.000 Bürgerkriegsflüchtlinge eine Pauschale an die Kommunen - insgesamt 288 Millionen Mark für 1997. Rechnet man die Zahl der Rückkehrer (14.300 in 16 Monaten) auf die kommende Zeit hoch, müssen die Kommunen davon ausgehen, daß sich Ende 1998 noch rund 30.000 Bosnier in Nordrhein-Westfalen aufhalten. "Das würde den Kommunen ein- bis zweihundert Millionen Mark zusätzlicher Ausgaben aufbürden", erklärte Wilmbusse. Der NWStGB fordert, die Befristung der Landespauschale ganz aufzuheben oder diese zumindest bis 1999 weiterzubezahlen.

Wilmbusse verwies auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes NW vom 9. Dezember 1996. Aus dem Richterspruch läßt sich schließen, daß eine zeitliche Beschränkung der Landeshilfe für Bürgerkriegsflüchtlinge der Landesverfassung widerspricht. Denn eben diese zeitliche Beschränkung wäre nur gerechtfertigt, wenn die Integration der Bürgerkriegsflüchtlinge vorgesehen - und auch möglich - wäre. Dies ist nicht der Fall.

Auch bei den rund 3.400 "Sonderkontingentflüchtlingen" in NRW - Bürger aus Bosnien-Herzegowina mit psychischen Störungen und angeschlagener Gesundheit - stehle sich das Land aus der Verantwortung, rügte Wilmbusse. So habe das Land die Kostenerstattung für 1997 bereits auf die Hälfte reduziert und wolle sie zum Jahresende auslaufen lassen. Auch hier verlangt der NWStGB im Namen der Kommunen, daß das Land für diese Gruppe von Flüchtlingen aufkommt - und zwar über die volle Dauer des Aufenthalts.
 
Abgelehnte Asylbewerber

Derzeit zahlt das Land für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber nur für vier Monate eine Pauschale an die Kommunen. Tatsächlich bleiben die meisten von diesen noch fast zwei Jahre im Land, wie eine Umfrage des NWStGB ergeben hat. Danach lebten im Frühjahr in 250 der 358 Mitgliedsstädte rund 19.000 abgelehnte Asylbewerber, von denen 17.000 Hilfen zum Lebensunterhalt erhielten. Für die Mitgliedskommunen des NWStGB bedeutet dies Mehrausgaben von 220 Millionen Mark jährlich - mehr als 8.000 Mark pro Person. "Die Prognose des Landes, Asylbewerber würden spätestens vier Monate nach dem Gerichtsurteil das Land verlassen, hat sich als unrealistisch erwiesen", beklagte Wilmbusse.

Darüber hinaus werden Städte und Gemeinden belastet, indem die abgelehnten Asylbewerber nach Ablauf der viermonatigen "Ausreisefrist" nicht mehr auf die Statistik angerechnet werden. Die Kommunen haben dann - mit entsprechenden Mehrkosten - weitere Bürgerkriegsflüchtlinge oder Asylbewerber aufzunehmen, obwohl sie faktisch ihr Kontingent längst erfüllt haben.

Der NWStGB fordert daher vom Land, die Kosten für abgelehnte Asylbewerber für deren tatsächlichen Aufenthalt, mindestens jedoch für den durchschnittlichen Aufenthalt von 23 Monaten nach Ablehnungsentscheid zu übernehmen.

Rückfragen: Hans- Gerd von Lennep, Tel. 0211 - 4587 - 223

Zahlen zu Ausländern in Nordrhein-Westfalen

 abgelehnte
Asylbewerber
Bürgerkriegs-
Flüchtlinge
Sonderkontingent-
Flüchtlinge
Aufenthalt
am 30.06.1997
122.70762.9003.400 (in den 62.900
enthalten)
innerhalb der
4 Monatsfrist
(erstattungsfähig)
ca. 6.800 (5,56 %)  
erhalten Leistungen von Gemeindenca. 81.000 (70 %)
(geschätzt)
ca. 36.000 (65 %)ca. 2.600 (79 %)
Kosten pro Person pro Jahrca. 8.000,-- DMca. 8.000,-- DMca. 11.000,-- DM
jährliche
Gesamtkosten
648 Mio. (geschätzt)ca. 288 Mio.ca. 30 Mio.
Freiwillige
Ausreise /
1996
2.80014.300 (4/96 - 7/97) - pro Monat ca. 1.000 jährlich zu
erwarten: 12.000 - 15.000
1997
(Januar bis Juni)
1.300
Abschiebung 1996ca. 6.746 - davon 3.912 abgelehnte Asylbewerber2
1997
(Januar bis Juli)
3.325 - davon 1.936 abgelehnte Asylbewerber86

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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