Konversionsfonds nötig für Standortgemeinden

Städte- und Gemeindebund NRW mahnt Hilfe von Bund und Land bei Schließung von Bundeswehr-Einrichtungen an

StGB NRW-Pressemitteilung
Rheine, 21.04.2005

Anlässlich der beabsichtigten Schließung von mehr als 100 Bundeswehr-Einrichtungen bekräftigte der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen seine Forderung an den Bund, einen Konversionsfonds zur Unterstützung der von den Standortschließungen betroffenen Städte und Gemeinden einzurichten. „Ohne zusätzliche Mittel wird der Strukturwandel in vielen betroffenen Kommunen nicht gelingen“, sagte der 1. Vizepräsident des StGB NRW, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer, heute in Rheine. Die bisherigen Möglichkeiten der Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ reichten nicht aus. Das Programm sei räumlich begrenzt und decke eine Reihe von betroffenen Gemeinden nicht ab.

Schäfer betonte am Rande einer Tagung des kommunalen Spitzenverbandes zu Konversionsfragen, dass sich die Standortgemeinden in der Vergangenheit auf die Bedürfnisse der Bundeswehr eingestellt hätten. Vom Straßenbau über die Ver- und Entsorgung bis hin zur Siedlungsentwicklung habe man die stationierten Soldaten berücksichtigt. Der Abzug bedeute nun für jede betroffene Gemeinde einen Bruch mit der bisherigen Planung und Entwicklung. „Die Gemeinden akzeptieren die Entscheidung der Bundeswehr - aber jetzt sind Bund und Land in der Pflicht, sie bei der Gestaltung des Wandels zu unterstützen“, sagte Schäfer. Er appellierte an das Land NRW, die Standortgemeinden auch finanziell zu unterstützen und im Rahmen seiner Wirtschaftsförderung Sonderprogramme für Konversionsgemeinden aufzulegen.

Notwendig sei zudem eine verlässliche, frühzeitige Information der Gemeinden. Darüber hinaus forderte Schäfer die Bundeswehr auf, aufgegebene Liegenschaften von Altlasten zu befreien. Andernfalls mache das Altlastenrisiko eine sinnvolle Vermarktung unmöglich. Schließlich solle die Vermarktung von Bundeswehr-Liegenschaften den betroffenen Gemeinden überlassen werden, wenn diese es wünschten. Es dürfe nicht sein, dass die Vermarktung allein von den Aktivitäten der zuständigen Gesellschaften des Bundes abhänge. „Die Kapazitäten reichen beim Bund nicht aus für alle Liegenschaften“, so Schäfer. Oft werde mehr verwaltet als vermarktet. Es sei daher sinnvoll, wenn die Kommunen mit ihrer Kenntnis der Region die Vermarktung übernehmen könnten.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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