Kommunen tun das Mögliche zum Schutz der Schülerinnen und Schüler

Ungeklärte Fragen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 15.04.2020

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bereiten sich bestmöglich auf eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs vor. Sie werden alles in ihrer Kraft stehende tun, um Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, weisen aber auch auf die Grenzen des Machbaren sowie eine Reihe ungeklärter Fragen hin.

"Die schrittweise Öffnung der Schulen stellt eine enorme Herausforderung dar, da enger Kontakt zwischen Kindern im Schulalltag kaum vollständig zu vermeiden sein wird", erklärte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW am Mittwoch. Die Landesregierung hatte zuvor signalisiert, die Schulen nach den Osterferien schrittweise wieder zu öffnen.

"Im Schulbetrieb müssen wir nun vor allen Dingen auf Hygiene, Abstandhalten und die Kapazitäten bei Personal und Räumlichkeiten achten", so Schneider. Organisatorisch gehe es nun darum, Personal, Unterrichtszeiten und Räumlichkeiten neu aufzuteilen. "Wenn wir im Schulalltag Social Distancing durch kleine Lerneinheiten und gestaffelten Unterricht möglich machen wollen, müssen wir fast alles neu strukturieren", so Schneider.

Um sich bestmöglich auf den Wiedereinstieg vorzubereiten, brauche es nun schnell klare Vorgaben des Landes und umfassende Unterstützung bei der Beschaffung der nötigen Materialien. "Es macht keinen Sinn, wenn nun auch noch die Schulträger in den Wettbewerb um knappe Güter wie Desinfektionsmittel oder Masken einsteigen", sagte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes. Vor allem müsse geklärt sein, welche Materialien denn überhaupt für die Schulen angeschafft werden müssten.

Noch seien zahlreiche Fragen offen. Diese habe der Städte- und Gemeindebund NRW der Landesregierung in einem Schreiben vorgetragen und um schnelle Klärung gebeten. Bislang gebe es keine einheitlichen Hygienestandards für den Schulbetrieb, keinen Zeitplan für die Staffelung des Unterrichts sowie keine Aussage zur Notwendigkeit und Verfügbarkeit von Ressourcen wie Masken, Desinfektionsmitteln oder Tests.

Um die neuen Vorgaben umzusetzen, benötigten die Schulen eine Vorlaufzeit von mindestens einer Woche. "Besteht das Land auf einer Öffnung am Montag nach den Osterferien, wird ein reibungsloser Ablauf kaum möglich sein. Die ganze Logistik muss sich erst einspielen, angefangen bei den Schulbussen bis zum zeitlich und nach Gruppen gestaffelten Unterricht."

So dringend eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs auch geboten sei, so wichtig sei es, ihn gut vorzubereiten und einer erneuten Ausbreitung des Virus vorzubeugen. "Die Landesregierung und ihr Expertenrat haben deutlich darauf hingewiesen, dass es nach einer Lockerung der Auflagen zwangsläufig weitere Infektionen geben wird. Das gilt selbstverständlich auch für die Schulen", merkte Schneider an. Entscheidend sei am Ende, wie gut das Virus unter Kontrolle gehalten werden und auf eine Ansteckung reagiert werden könne.

"Uns treibt insbesondere die Frage um, was geschehen soll, wenn trotz aller Vorsorgemaßnahmen Schülerinnen und Schüler oder Lehrpersonal positiv auf das Coronavirus getestet werden. Wird lediglich die betroffene Person in Quarantäne geschickt oder müssen auch alle Kontaktpersonen in der Schule zu Hause bleiben? Bei jedem Infektionsfall erneut die gesamte Schule für Wochen zu schließen wäre aus unserer Sicht nicht zumutbar, weder für Lehrpersonal, Eltern und Schüler noch die Schulträger", sagte Schneider. Völlig unakzeptabel sei es, wenn solche Fragen erst in jedem Einzelfall von Schule oder Schulträger beantwortet werden müssten. "Das Land steht hier in der Pflicht, eine generelle Handhabung vorzulegen, welche die Schulen und Schulträger kennen und an die sie sich halten können."

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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