Kommunen seit jeher für Naturschutz

Hektik der Landesregierung bei Meldung von FFH-Gebieten unbegründet – falsche Drohung mit EU-Fördermittel-Stopp

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 14.08.2000

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen treten aktiv für Naturschutz sowie den Erhalt und die Weiterentwicklung schützenswerter Landstriche ein. Dies haben Vertreter von Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW, Landkreistag NRW und Kommunaler Waldbesitzerverband NRW heute in Düsseldorf bekräftigt. Kritik an der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie richte sich daher nicht gegen das Ziel dieser europaweit geltenden Verordnung, sondern lediglich gegen die Art der Umsetzung durch die NRW-Landesregierung.

Folgende Forderungen richten die vier Spitzenverbände an die Landesregierung:

  • ausreichend Zeit für Kommunen zur Stellungnahme zu den Schutzgebietsentwürfen: sechs Wochen - ausschließlich in den Sommerferien – sind dafür zu wenig. Denn die Unterlagen über die vorgesehenen Schutzgebiete wurden den Gemeinden nicht zugestellt, sondern liegen lediglich für vier Wochen bei den Kreisverwaltungen aus. Außerdem sind die notwendigen Karten zum großen Teil erst Anfang Juli 2000 hergestellt und ausgelegt worden.
     
  • angemessene Zeit für die Erörterung der Probleme beim Zuschnitt der Schutzgebiete (sogenanntes Konsensualverfahren, vom NRW-Umweltministerium ausdrücklich zugesagt). Dazu reichen sechs Wochen im August/September 2000 ebenfalls nicht aus.
     
  • Für sämtliche Kommunen die Garantie ausreichenden Entwicklungsraums, den sie für die vom Grundgesetz garantierte kommunale Selbstverwaltung benötigen. Es geht nicht an, dass einige Gemeinden durch Schutzgebiete völlig stranguliert werden.
     
  • die bisherige Wirtschaftsweise kommunaler Waldflächen, die jetzt zu Schutzgebieten erklärt worden sind, darf nicht beeinträchtigt werden. Diese sind durch jahrzehntelange kommunale Bewirtschaftung erst zu ökologisch hochwertigen Flächen geworden. Soweit die bisher zulässige Waldbewirtschaftung beeinträchtigt wird, ist vom staatlichen Naturschutz finanzieller Ausgleich zu leisten.
     


Zum Hintergrund:

Naturschutz wird in Deutschland - und insbesondere in Nordrhein-Westfalen - nicht erst seit den europäischen Naturschutzrichtlinien betrieben. Die Flächen, die jetzt nach europäischem Recht geschützt werden sollen, sind teilweise schon nach deutschem und nordrhein-westfälischem Naturschutzrecht seit Jahren als Schutzgebiete ausgewiesen. In vielen Fällen sind es die Eigentümer und die Gemarkungsgemeinden gewesen, die die jetzt in der Diskussion stehenden Flächen so bewirtschaftet und geschützt haben, dass sie erhaltungswürdige Biotope geworden sind.

Mit der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) vom April 1979 sowie der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) vom Mai 1992 will die Europäische Union ein zusammenhängendes europäisches Netz von Schutzgebieten errichten. Diese EU-Richtlinien wurden erst mit großer Verspätung in die Naturschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen eingearbeitet. Das Land NRW war jedoch in keiner Weise gehindert, über die Entwürfe zu möglichen Schutzgebieten eine Anhörung durchzuführen.
 
Unnötig Zeit vergeudet


Bereits vor Jahren hat die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) Vorschläge für die europäischen Naturschutzflächen in NRW aufgestellt. 1998 wurden Kommunen, Verbände und Grundstückseigentümer zu einem Teil dieser Schutzgebietsentwürfe (sogenannte Tranche 1 a) angehört. Im Januar 2000 folgte ein zweiter Teil (sogenannte Tranche 1 b). Seit Juni 2000 läuft die Anhörung zum letzten und größten Teil der vorgeschlagenen Schutzgebiete (Tranche 2). Nach Angaben des NRW-Umweltministeriums machen die gesamten Gebietsvorschläge etwa 274.000 ha – rund 8 Prozent der Landesfläche - aus.
 
Während das Anhörungsverfahren für die Tranchen 1 a und 1 b ausreichend war, gilt dies für die jetzt anstehende Tranche 2 in keiner Weise. Nach Ansicht der kommunalen Verbände werden mit dem jetzt praktizierten "Hau-Ruck-Verfahren" die rechtsstaatlichen Anforderungen an ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren verletzt. Das NRW-Umweltministerium verstößt damit gegen seine eigenen, erst im Juni 2000 erlassenen Verwaltungsvorschriften.

Die Praxis hat gezeigt, dass ein Konsensualverfahren einige Monate Zeit braucht. Bereits vor Jahren wäre Zeit gewesen, Entwürfe für sämtliche Schutzgebiete aufzustellen und mit Gemeinden, Grundstückseigentümern und Verbänden zu besprechen. Dann bestünde der nun ins Feld geführte Zeitdruck nicht. Die Kommunen wehren sich dagegen, für Versäumnisse der staatlichen Naturschutzverwaltung "bestraft" zu werden.
 
Drohung mit Fördermittel-Stopp unglaubwürdig

Das Umweltministerium begründet die knappen Fristen mit einer Drohung der Europäischen Union. Diese wolle Strukturfördermittel für Nordrhein-Westfalen stoppen, wenn das Land nicht bis April 2001 die FFH-Gebiete benannt habe. Dabei stünden Zuschüsse von rund 2,8 Mrd. DM für die Jahre 2000 bis 2006 auf dem Spiel: Finanzmittel für die Landwirtschaft, Geld für die Entwicklung der Grenzregionen zu den Niederlanden und Belgien sowie Mittel für den Strukturwandel im Ruhrgebiet.
 
Die kommunalen Verbände halten einen solch umfassenden Stopp von Strukturfördermitteln für krass rechtswidrig und haben vom NRW-Umweltministerium Belege für diese Drohung seitens der EU-Kommission gefordert. Den kommunalen Verbänden sind lediglich Unterlagen darüber zur Verfügung gestellt worden, dass Fördermittel gestoppt werden, wenn das zu fördernde Gebiet eventuell als europäisches Naturschutzgebiet (FFH- oder Vogelschutzgebiet) ausgewiesen werden muss. Dies ist pure Selbstverständlichkeit.

Krass rechtswidrig wäre es jedoch, Fördergelder für den Strukturwandel im Ruhrgebiet zurückzuhalten, weil die Meldung von Schutzgebieten an anderen Orten nicht abgeschlossen ist. Das europäische Recht enthält exakte Regelungen, wie europäische Vorschriften durchzusetzen und welche Sanktionen möglich sind, wenn EU-Mitgliedstaaten ihre Pflichten nicht erfüllen. Der generelle Stopp von Strukturfördermitteln gehört nicht dazu.
 
Angebot zur Kooperation

Die Vertreter der vier Spitzenverbände betonten, dass die kommunale Seite den Naturschutz - auch auf europäischer Ebene – keineswegs ablehne. Die Kommunen in NRW hätten vielfach bewiesen, dass sie den Naturschutz praktizieren und fördern. Es bestehe daher kein Anlass zu einer überstürzten Umsetzung der FFH-Richtlinie durch die Landesregierung. Wenn Zeit verloren worden ist, so sei das Land dafür verantwortlich. Die Städte und Gemeinden bieten Kooperation an, erwarten aber auch umgekehrt Kooperationsbereitschaft vom Land.
 
Diese Haltung wird von breiten Schichten unterstützt. Insgesamt haben zwölf Verbände ihre Bedenken gegen ein "Hau-Ruck-Verfahren" in Sachen FFH geltend gemacht: die Landwirtschaftsverbände, die kommunalen Verbände, die Gewerkschaften, die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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