Kommunen fordern: Kostendämpfung in der Abfallbeseitigung durch Kooperationsmöglichkeiten über Bezirks- und Landesgrenzen hinaus

Investitionsruinen vermeiden; keine biologisch-mechanischen Abfallbe-handlungsanlagen ohne definitive Abklärung der Rechtslage

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 27.06.1996

„Bundes- und Landesregierung treiben die Abfallgebühren immer weiter nach oben. Die von ihnen gesetzten Standards in der Abfallentsorgung führen zwangsweise zu höheren Belastungen für die Bürger", sagte der Umweltdezernent des Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebundes (NWStGB) Dr. Gerd Landsberg auf der 87. Sitzung des Umweltausschusses des kommunalen Spitzenverbandes in Gütersloh.

Als Beispiel nannte der Ausschussvorsitzende Stadtdirektor Gerhard Thees (Stadt Bünde) die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi), die Bund und Länder zum 1. Juni 1993 in Kraft gesetzt hatten. Die TASi gibt den abfallentsorgungspflichtigen Kommunen vor, wie die Abfälle zu entsorgen sind. Nach der TASi müssen Bioabfälle vom Restmüll getrennt erfaßt und z.B. durch Kompostierung verwertet werden. Dadurch ist die zusätzliche Einführung von Biotonnen, deren gesonderte Entleerung und der Bau von Kompostierungsanlagen erforderlich. Dies treibt zwangsläufig die Kosten der Abfallentsorgung in die Höhe.

Darüber hinaus gibt die TASi vor, daß spätestens bis zum 1. Juni 2005 alle Haushaltsabfälle zunächst in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden müssen, bevor sie deponiert werden dürfen. „Diese Müllverbrennungsanlagen müssen aber erst noch geschaffen werden", sagte Landsberg und warnt: „Auch dies wird die Abfallgebühren noch weiter ansteigen lassen." Ein Umstieg von heute auf morgen in die Müllverbrennung als Vorbehandlung zur Deponierung sei bereits deshalb nicht möglich, weil hierdurch eklatante Gebührensprünge hervorgerufen würden. Schließlich sei die bloße Deponierung erheblich billiger als eine Verbrennung und anschließende Deponierung. Hier müßten folglich Übergangslösungen gefunden werden, die geeignet sind, Gebührensprünge abzufangen. In Betracht kommt insoweit ein stufenweiser Einstieg, z.B. über mehrere Jahre verteilt, in die Verbrennung von Haushaltsabfällen als Vorbehandlung zur Deponierung.Die Vorgaben der TASi seien aus ökologischer Sicht sinnvoll, um zukünftig Altlasten zu vermeiden. Die politischen Entscheidungsträger müßten allerdings auch zu den daraus folgenden Mehrkosten stehen.

Thees und Landsberg begrüßten freiwillige Kooperationen zwischen Kreisen und/oder kreisfreien Städten als eine Möglichkeit, den Gebührenanstieg langfristig zu bremsen. Durch freiwillige Kooperationen könne beispielsweise erreicht werden, daß ein Kreis keine Müllverbrennungsanlage bauen müsse ( Kosten pro Anlage: bis zu 600 Mio. DM), sofern er bei einem anderen Kreis oder einer anderen kreisfreien Stadt die dortige Müllverbrennungsanlage mitbenutze. Diese Mitbenutzung sei aufgrund der derzeit in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Überkapazitäten in Müllverbrennungsanlagen grundsätzlich möglich.

Thees und Landsberg lehnten Zwangskooperationen ausdrücklich ab. Zwangsweise Kooperationen seien sowohl für das partnerschaftliche Verhältnis der kooperierenden Kommunen als auch für die Gebührenentwicklung schädlich.

Landsberg und Thees wiesen ergänzend darauf hin, daß die Grenzen der Regierungsbezirke kein Hindernis für freiwillige Kooperationen darstellen dürfen. Die entsprechende anderslautende Bestimmung des Landesumweltministeriums müßte geändert werden. Anderenfalls sei diese Vorgabe ein „Kooperationskiller". In einigen Regierungsbezirken, z. B. im Regierungsbezirk Münster steht zur Zeit nur eine Müllverbrennungsanlage, so daß Kooperationen innerhalb des Regierungsbezirkes Münster faktisch ausgeschlossen seien. Daneben müßten auch bundeslandübergreifende Kooperationen zugelassen werden, soweit sie ökologisch vertretbar seien.

Der Umweltausschuß des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes forderte die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen, welche Kostensteigerungen sich durch Bundes- und Landesvorgaben in der Abfallentsorgung ergeben. Die Landesregierung müsse definitiv klären, ob auch biologisch-mechanische Abfallbe-handlungsanlagen die Anforderungen der bestehenden TASi erfüllen. Ansonsten seien Investitionsruinen vorprogrammiert. „Vor diesem Hintergrund sind die biologisch-mechanischen Anlagen zur Abfallbehandlung solange nicht akzeptabel, bis rechtsverbindlich geklärt ist, ob die so behandelten Abfälle unmittelbar nach der bestehenden TASi deponiert werden können, und welche Kosten durch biologisch-mechanische Abfallbehandlungsanlagen unter Einbeziehung künftiger Betriebsrahmenbedingungen im Endergebnis zu erwarten sind", sagte Landsberg.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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