Kommunen berücksichtigt im Koalitionsvertrag

Städte- und Gemeindebund NRW sieht positive Ansätze bei Flüchtlings- und Integrationskosten sowie Bildungsinvestitionen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 07.02.2018

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene zeigt aus Sicht der NRW-Kommunen durchaus hoffnungsvolle Ansätze. Dies betreffe etwa die Kosten für die Integration von Flüchtlingen oder den Ausbau der Bildungsinfrastruktur. "Offenbar haben die Koalitionäre erkannt, dass die massiven Probleme der Kommunen nur mit dauerhafter Hilfe des Bundes gelöst werden können", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebund (StGB) NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.

Die Aussagen aus dem Koalitionsvertrag zur Flüchtlingspolitik seien aus kommunaler Sicht zu begrüßen. "Eine Begrenzung der Migrationsbewegungen nach Deutschland ist mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft sowie der Städte und Gemeinden dringend erforderlich", merkte Schneider an. Auch die Bemühungen um ein effizienteres Asylverfahren mit zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen lägen im kommunalen Interesse. Damit werde einer langjährigen Forderung des Städte- und Gemeindebundes NRW entsprochen, nur diejenigen Flüchtlinge auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht.

Zu begrüßen seien zudem die Aussagen zur weiteren Entlastung der Kommunen bei den Flüchtlingskosten und der Integration: "Die Integration bleibt eine Daueraufgabe für die Städte und Gemeinden für die kommenden Jahre und Jahrzehnte."

Schneider begrüßte die Ankündigung einer Investitionsoffensive für Schulen: "Insbesondere der Bereich der Digitalisierung der Schulen muss jetzt bezüglich der Infrastruktur und der pädagogischen Konzepte vorangebracht werden, damit wir international nicht den Anschluss verlieren." Dabei sei positiv, dass der Koalitionsvertrag immer wieder die Gleichwertigkeit ländlicher Räume gegenüber städtischen Ballungsräumen hervorhebe.

Den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler/innen sieht der StGB NRW hingegen kritisch. "Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiges Ziel auch aus kommunaler Sicht. Aber selbst mit einem Zeithorizont bis 2025 bestehen erhebliche Zweifel, ob dieser Rechtsanspruch realisierbar ist", betonte Schneider. Er verwies auf den bereits heute bestehenden enormen Mangel an Fachkräften und die steigenden Anforderungen an die Qualität der Angebote: "Allein die laufenden Kosten für Betreuung in Schulen und Kitas werden bei mehreren Milliarden Euro jährlich liegen, und dann wird sich sehr bald zeigen, ob der Bund Versprechungen zu Lasten Dritter macht."

Beim Ausbau der Kinderbetreuung sei zu begrüßen, dass der Bund von 2019 bis 2021 insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen wolle. Der für 2019 vorgesehenen Ansatz mit bundesweit 500 Mio. Euro falle allerdings eher gering aus, auch wenn in den Folgejahren jeweils eine Verdoppelung des Bundesengagements zu verzeichnen sein wird.

Beim Thema Verkehr sei ausdrücklich zu begrüßen, dass die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bis 2021 auf jährlich eine Mrd. Euro erhöht werden sollen. "Die letzte Anpassung der Mittel erfolgte 1996 und war damit dringend überfällig", so Schneider. Laut Koalitionsvertrag sollen Fahrverbote vermieden und die Luftreinhaltung verbessert werden. "Es geht aber nicht an, dass die Verantwortung für die Umsetzung der Luftreinhalte-Maßnahmen weitgehend bei den Kommunen liegen soll", erklärte Schneider. Nach wie vor fehle eine klare Aussage, die Automobilhersteller als Verursacher der Diesel-Problematik stärker in die Pflicht zunehmen.

Zu unterstützen sei das Ziel, bis 2025 den flächendeckenden Ausbau von Gigabit-Datennetzen auf Glasfaserbasis zu schaffen. Auch das Vorhaben, durch gezielte Förderung unterversorgte Gebiete in ländlichen Regionen systematisch auszubauen, sei sinnvoll. Problematisch sei allerdings, den flächendeckenden Zugang zum schnellen Internet für alle Bürgerinnen und Bürger als Rechtsanspruch absichern zu wollen. "Dies kann dazu führen, dass falsche Anreize gesetzt werden und der marktgetriebene Ausbau zum Erliegen kommt", warnte Schneider.

Gemeinsam mit der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie den Ländern und Kommunen soll das Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen fortgesetzt werden. Zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums sollen 1,5 Mio. Wohnungen frei finanziert und öffentlich gefördert werden. "Angesichts eines Bedarfs von 400.000 Wohnungen in NRW bis zum Jahr 2020 ist dies richtig und kann zur Deckung des gegenwärtigen Bedarfs beitragen", sagte Schneider. Insofern sei zu begrüßen, dass der Bund den sozialen Wohnungsbau über das Jahr 2019 hinaus mitfinanzieren wolle - und zwar mit mindestens zwei Mrd. Euro in den Jahren 2020 und 2021. Gut sei auch, dass die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen verbessert und die Eigentumsbildung für Familien durch ein Baukindergeld unterstützt werde.

Was die Kommunalfinanzen betriff, hob Schneider anerkennend hervor, dass Lösungen für das Problem hoher Altschulden in Kommunen gesucht werden sollen: „Gerade für NRW ist das eine wichtige Botschaft, da viele Städte und Gemeinden angesichts ihrer Schulden einen Anstieg des Zinsniveaus kaum noch verkraften könnten." Noch besser wäre allerdings, den Altschuldenabbau zu ergänzen durch weitere Entlastungen im Sozialbereich. "Denn die Sozialausgaben von heute sind die Schulden von morgen", warnte Schneider.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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