Kommunen befürchten Finanzkatastrophe

Rasche Korrekturen bei der Umsetzung von Hartz IV erforderlich - Optionsmodell muss Ausnahme bleiben - Organleihe inakzeptabel

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 26.03.2004

Der Städte und Gemeindebund NRW fordert umgehend Korrekturen an den gesetzlichen Regelungen zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV). „Bund und Länder müssen ihr Versprechen einhalten und die Kommunen bei den Sozialausgaben mindestens um die zugesagten 2,5 Mrd. Euro dauerhaft entlasten“, erklärte heute in Düsseldorf der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider .

Nach Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände werden die Kommunen in NRW nicht mit 400 Mio. Euro entlastet, sondern im Gegenteil mit mindestens 600 Mio. Euro zusätzlich belastet. „Damit fehlen allein in NRW mindestens 1 Mrd. Euro in den kommunalen Kassen“, rechnete Schneider vor.

Die Unterschiede ergeben sich daraus, dass der Vermittlungsausschuss aufgrund veralteter Zahlen, die den Kommunen auferlegten Unterkunftskosten viel zu niedrig angesetzt hat. Gleichzeitig wurden die Kommunen bei den Einsparungen der Sozialhilfe buchstäblich reich gerechnet. „Die von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement zugesagte Überprüfung wird die kommunalen Zahlen bestätigen. Dann muss sofort nachbessert werden“, forderte Schneider.

Die Kommunen forderten daher eine Neuberechnung des Finanztableaus auf der Grundlage aktueller Zahlen und eine Begrenzung bei den Unterkunftskosten. „Ansonsten wird der zu erwartende starke Anstieg dieser Kosten die Kommunen wie ein Mühlstein in die Tiefe ziehen“, warnte Schneider. Notwendig sei ferner eine gesetzliche Revisionsklausel, um bei einem Abweichen der Ist-Zahlen von den Schätzzahlen nachsteuern zu können. Auch die Anrechnung von Vermögen und Einkommen der Bezieher von Arbeitslosengeld II sei so zu ändern, dass das Einsparpotenzial von vier Mrd. Euro je zur Hälfte Bund und Kommunen zu Gute komme.

Diese Maßnahmen müssten schnellstmöglich im Zuge des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens zum Optionsgesetz umgesetzt werden. Ansonsten würde die Geschäftsgrundlage für die Umsetzung dieser Reform entfallen. „Die Kommunen wären schlichtweg nicht handlungsfähig. Damit droht das Projekt zu scheitern“, sagte Schneider.

Eine Verschiebung der Reform sei jedoch weder im Interesse der erwerbsfähigen Arbeitslosen noch der Kommunen. Wichtige Eingliederungs-, Vermittlungs- und Qualifizierungs-Leistungen über die künftigen Job-Center würden verzögert. Die Kommunen hätten stets eine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gefordert und dieses gesetzliche Vorhaben unterstützt. Gleichzeitig hätten sie ihre Bereitschaft erklärt, ihre langjährige Erfahrung einzubringen und in den geplanten Job-Centern gleichberechtigt mitzuarbeiten, damit endlich die Arbeitslosigkeit sinke. „Wir können uns einen Stillstand der Gesetzgebung nicht leisten. Auf Bundes- wie auf Landesebene müssen mit Nachdruck praktikable Modelle der Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit und Kommunen entwickelt werden“, legte Schneider dar.

Das Optionsmodell, wonach Kreise und kreisfreie Städte im Einzelfall befristet auf fünf Jahre die gesamte Verantwortung für die Arbeitslosen übernehmen können, werde aller Voraussicht nach scheitern, wenn hier wieder nach dem Grundsatz „Der Bund verspricht Gutes - und die Kommunen zahlen“ verfahren werde. „Auch hier muss ein vollständiger und direkter Ausgleich durch den Bund dauerhaft gewährleistet sein. Alles andere würde ein weiteres finanzielles Desaster bedeuten, für das letztlich nicht die Kreise, sondern die kreisangehörigen Städte und Gemeinden über eine höhere Kreisumlage aufzukommen hätten“, betonte Schneider. Deswegen müssten die Kommunen in die Entscheidung der Kreise über eine Option ebenso einbezogen werden wie in deren Umsetzung.

Die kreisangehörigen Kommunen forderten daher eine Delegations-Ermächtigung im Bundesrecht, auf deren Basis die Kreise ihnen die Verwaltung der Unterkunfts-Leistungen oder - beim Optionsmodell - auch der Eingliederungs-Leistungen übertragen können, wenn die Mehrheit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuvor ihr Einverständnis erklärt hat.

Die so genannte Organleihe als Alternative zum Optionsmodell - wie von der Bundesregierung vorgeschlagen - sei absolut inakzeptabel. „Die Kommunen wären dann Werkzeug in der Hand des Bundes, abhängig von dessen Weisungen, müssten dennoch gleichzeitig das volle Kostenrisiko tragen“, stellte Schneider klar.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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