Kommunalfinanzen weiterhin zu knapp

Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW legt Schwierigkeiten der Kommunen beim Haushaltsausgleich offen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 22.03.2017

Die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor kritisch. Dies belegt die aktuelle Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW, an der sich alle 359 kreisangehörigen Mitgliedskommunen mit rund 9,4 Mio. Einwohnern beteiligt haben.

"Trotz der wieder erfreulichen Steuereinnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer, und der hohen Schlüsselzuweisungen kann für die Kommunalfinanzen keine grundlegende Trendwende festgestellt werden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse. Steigende Ausgaben insbesondere im Sozialbereich zehrten die guten Steuererträge wieder auf. Hinzu kommen Lasten durch die steigende Zahl von Flüchtlingen und weiterer Konsolidierungsdruck durch gestiegene Personalkosten. Daher forderten die NRW-Kommunen:

  • Eine bessere Dotierung und gerechtere Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs
  • die Weiterentwicklung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen
  • eine nachhaltige und kostendeckende Unterstützung durch Bund und Land bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik.

"Die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in NRW führt dazu, dass im Jahr 2017 nur 41 Mitglieder des Verbandes einen strukturellen Haushaltsausgleich erreichen können - weniger als noch im letzten Jahr", machte Schneider deutlich. Dies bedeute, dass den gesetzlich geforderten Normalfall nur etwa jede achte Mitgliedskommune erreichen könne. Alle anderen Kommunen schafften den Haushaltsausgleich nur, indem sie ihr Eigenkapital aufzehrten.

Abbau des Eigenkapitals und Überschuldung

Wie im Vorjahr wurde mit der Haushaltsumfrage der Abbau der Ausgleichsrücklage - der Anteil des Eigenkapitals, der im NKF zum fiktiven Haushaltsausgleich eingesetzt werden kann - sowie des Eigenkapitals allgemein abgefragt. Bis Ende 2017 werden 233 StGB NRW-Mitgliedstädte und -gemeinden ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben.

Für 2018 erwarten dies 15 Kommunen und für die drei Folgejahre noch einmal 17 Kommunen. Dies bedeutet, dass im Finanzplanungszeitraum insgesamt 265 der 359 StGB NRW-Mitgliedskommunen - fast 74 Prozent - ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben werden.

19 Kommunen haben bereits jetzt das gesamte Eigenkapital vollständig aufgezehrt, eine weitere Kommune erwartet die Überschuldung bis 2020. "Allein diese Zahlen belegen den dringenden Handlungsbedarf", sagte Schneider. "Der Ende 2011 verabschiedete Stärkungspakt war alternativlos. Er muss nun aber dringend mit zusätzlichen Landesmitteln auch Hilfe für all diejenigen Kommunen bereitstellen, die aus eigener Kraft einen strukturellen Haushaltsausgleich nicht schaffen können." Die kommunale Familie sei wirtschaftlich nicht in der Lage, den Ausbau des Stärkungspaktes durch eigene Mittel zu schultern.

Haushaltssicherung und Nothaushalt

Eine Kommune muss ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, wenn sie ihren Haushalt nicht einmal fiktiv ausgleichen kann und die allgemeine Rücklage mehr als nur unwesentlich verringert werden muss. In diesem Jahr werden 140 StGB NRW-Mitgliedskommunen in dieser Situation sein. Die Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr auf einem gleichbleibend hohen Niveau.

Den strengsten Restriktionen sind Städte und Gemeinden unterworfen, deren Haushaltssicherungskonzept von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wird, da sie auch auf mittlere Sicht keinen Haushaltsausgleich erreichen können. In der so genannten vorläufigen Haushaltswirtschaft - auch Nothaushaltsrecht genannt - sind den Kommunen freiwillige Ausgaben grundsätzlich untersagt. Hier wird es 2017 voraussichtlich zwei kreisangehörige Städte und Gemeinden geben.

Dank des Stärkungspaktes und geänderter haushaltsrechtlicher Normen ist das Nothaushaltsrecht inzwischen wieder eine Ausnahme. Denn dieser Rückgang hängt maßgeblich mit der Verlängerung des HSK-Zeitraums in § 76 der NRW-Gemeindeordnung auf zehn Jahre zusammen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 scheitert die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssicherungskonzepts nicht mehr daran, dass der Haushaltsausgleich nicht innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums erzielt werden kann. Die Genehmigungsfähigkeit ist nunmehr grundsätzlich auch dann gegeben, wenn der Haushaltsausgleich erst innerhalb der kommenden zehn Jahre erreicht werden kann.

"Eine materielle Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Kommunen ist mit dieser Gesetzesänderung freilich nicht eingetreten", machte Schneider deutlich. "Spitzenreiter" bei Haushaltssicherungskonzepten und Nothaushaltskommunen sind im Jahr 2017 wiederum die Regierungsbezirke Köln und Arnsberg:

Haushalts-
sicherung

strukturell unausgeglichen

strukturell ausgeglichen

Regierungsbezirk

2016

2017

2016

2017

2016

2017

Arnsberg

44

43

23

26

7

5

Detmold

13

11

42

49

12

7

Düsseldorf

12

12

31

30

11

12

Köln

59

60

27

30

8

4

Münster

13

14

39

43

18

13

Gesamt

141

140

162

178

56

41

Rekordstand an Liquiditätskrediten

Die bloßen Kredite zur Liquiditätssicherung - ohne Anleihen und sonstige Wertpapierschulden - sind trotz harter Konsolidierungsmaßnahmen abermals auf einen neuen Rekordstand angewachsen, wodurch die anhaltend schwierige Lage der Kommunalfinanzen noch einmal deutlich wird. Zum 3. Quartal 2016 verzeichneten die NRW-Kommunen und Gemeindeverbände einen Kassenkreditstand von 26,7 Mrd. Euro. Ende 2015 hatte dieser Wert noch 25,9 Mrd. Euro betragen, was einer Steigerung von rund 800 Millionen Euro innerhalb eines Dreivierteljahres entspricht.

Ertragssituation erfreulich

Auf der Ertragsseite profitiert die Gewerbesteuer weiterhin von der guten wirtschaftlichen Entwicklung, wobei diese in den einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich ausgeprägt ist. In den Haushaltsplanungen gehen die Kämmereien von einem weiteren Zuwachs des Gewerbesteueraufkommens um 1,64 Prozent gegenüber 2016 auf rund 4,2 Mrd. Euro aus. "Die erfreulichen Gewerbesteuererträge zeigen, dass es verbandspolitisch eine gute Entscheidung war, für den Erhalt der Gewerbesteuer zu kämpfen", sagte Schneider.

Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz liegt 2017 in den StGB NRW-Mitgliedskommunen bei 445 Prozentpunkten. Damit kommt es zu einer Anhebung von drei Punkten gegenüber dem Vorjahr. Dies lässt sich auch mit der Anhebung der fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz durch das Land und mit den Konsolidierungsvorgaben aus dem Stärkungspaktgesetz erklären.

Deutlicher als bei der Gewerbesteuer zeigt sich der Konsolidierungsdruck in den Kommunalhaushalten bei der Grundsteuer B. Hier gibt es 2017 wieder einen deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Hebesätze um 17 Punkte auf 527 Prozentpunkte.

Ein signifikanter Zusammenhang besteht zwischen Realsteuerhebesätzen und Gemeindegröße. Die tatsächliche Staffelung belegt das unterschiedliche Hebesatzpotenzial der kommunalen Familie. Denn Kommunen im kreisangehörigen Raum müssen den Anreiz niedriger Gewerbesteuerhebesätze bieten, damit sie im landesweiten Standortwettbewerb um Unternehmen, Arbeitskräfte und Wertschöpfungspotenzial - sprich: im Bemühen um eine positive Entwicklung ihres Gemeinwesens - erfolgreich bestehen und Nachteile, die sich aus Lage oder Größe der Kommune ergeben, zum Teil kompensieren können.

Steigender Aufwand

Entscheidende Ursache für die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden ist der Anstieg der Sozialkosten. Die jährlichen Aufwendungen für soziale Leistungen - Sozialtransferauszahlungen - beliefen sich für die NRW-Kommunen im Jahre 2016 auf gut 19,4 Mrd. Euro, was gegenüber 2015 einem Zuwachs von fast acht Prozent entspricht.

Die Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund seit 2012 - so Schneider - sei zwar ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung der Kommunen und ein großer verbandspolitischer Erfolg. "Wenn die Situation der Kommunen nachhaltig verbessert werden soll, müssen allerdings weitere Entlastungsschritte folgen - neben den Flüchtlingskosten vor allem bei der Eingliederungshilfe. Die staatlichen Entlastungen müssen mit den realen Entwicklungen Schritt halten“ forderte Schneider.

Entwicklung der Umlagen

Die Kreisumlage bildet auch 2017 einen wesentlichen Ausgabenblock der kreisangehörigen Kommunen. Das mit dem Umlagengenehmigungsgesetz eingeführte Verfahren zur Herstellung des Benehmens bei der Aufstellung der Kreishaushalte und die generelle Pflicht zur Genehmigung der Umlagen haben aber noch nicht zu einer Entspannung der kommunalen Finanzlage geführt.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search