Kommunalfinanzen unverändert kritisch

Haushaltsumfrage 2012 des Städte- und Gemeindebundes NRW zeigt weiterhin drohende Überschuldung trotz guter Einnahmen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 10.05.2012

Die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bleibt angespannt. Dies belegt die aktuelle Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW, an der sich wiederum alle 359 kreisangehörigen Mitgliedskommunen mit rund 9,4 Mio. Einwohnern beteiligt haben.

"Trotz der wieder sehr erfreulichen Steuereinnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer, und der hohen Schlüsselzuweisungen kann für die Kommunalfinanzen keine Entwarnung gegeben werden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse. Steigende Ausgaben insbesondere im Sozialbereich zehrten die guten Steuererträge wieder auf. Hinzu komme weiterer Konsolidierungsdruck etwa durch den jüngsten Tarifabschluss für die kommunalen Bediensteten.

"Die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in NRW führt dazu, dass im Jahr 2012 nur 35 Mitglieder des Verbandes einen strukturellen Haushaltsausgleich erreichen können", machte Schneider deutlich. Dies bedeute, dass den gesetzlich geforderten Normalfall nur rund zehn Prozent der Mitgliedskommunen erreichen könnten. Weitere 183 Kommunen schafften den Haushaltsausgleich nur, indem sie ihr Eigenkapital weiter aufzehren.

Abbau des Eigenkapitals und Überschuldung

Wie im Vorjahr wurde mit der Haushaltsumfrage der Abbau der Ausgleichsrücklage - der Anteil des Eigenkapitals, der im NKF zum fiktiven Haushaltsausgleich eingesetzt werden kann - sowie des Eigenkapitals allgemein abgefragt. Bis Ende 2012 werden 264 StGB NRW-Mitgliedsstädte und -gemeinden ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben. Für 2013 erwarten dies 33 Kommunen und für die beiden Folgejahre noch einmal 18 Kommunen. Dies bedeutet, dass im Finanzplanungszeitraum insgesamt 315 der 359 StGB NRW-Mitgliedskommunen - etwa 87 Prozent - ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben werden.

Elf Kommunen haben bereits jetzt das Eigenkapital vollständig aufgezehrt - im Vorjahr noch sieben. Bei weiteren 17 StGB NRW-Mitgliedskommunen zeichnet sich eine Überschuldung bis zum Jahr 2014 ab. "Allein diese Zahlen belegen den anhaltend dringenden Handlungsbedarf", sagte Schneider: "Das Ende vergangenen Jahres verabschiedete Stärkungspaktgesetz ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Der Stärkungspakt muss aber dringend mit zusätzlichen Landesmitteln auch Hilfe für alle Kommunen bereitstellen, die aus eigener Kraft einen strukturellen Haushaltsausgleich nicht schaffen können." Die kommunale Familie sei wirtschaftlich nicht in der Lage, den Ausbau des Stärkungspaktes ausschließlich durch eigene Komplementärmittel sicherzustellen.

Haushaltssicherung und Nothaushalt

Eine Kommune muss ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, wenn sie ihren Haushalt nicht einmal fiktiv ausgleichen kann und die allgemeine Rücklage mehr als nur unwesentlich verringert werden muss. In diesem Jahr werden 141 StGB NRW-Mitgliedskommunen in dieser Situation sein. Gegenüber dem Vorjahresstand von 143 Kommunen ist dies ein Verharren auf hohem Niveau.

Den strengsten Restriktionen sind Städte und Gemeinden unterworfen, deren Haushaltssicherungskonzept von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wird, da sie auch auf mittlere Sicht keinen Haushaltsausgleich erreichen können. In der so genannten vorläufigen Haushaltswirtschaft, auch Nothaushaltsrecht genannt, sind den Kommunen freiwillige Ausgaben grundsätzlich untersagt. Hierbei wird es 2012 voraussichtlich einen Rückgang auf 60 kreisangehörige Städte und Gemeinden (2011: 116) geben.

Dieser Rückgang ist aber vor allem auf die Verlängerung des HSK-Zeitraums in § 76 GO auf zehn Jahre zurückzuführen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 scheitert die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssicherungskonzepts nicht mehr daran, dass der Haushaltsausgleich nicht innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums dargestellt werden kann. Ein Haushalt ist nun grundsätzlich auch dann zu genehmigen, wenn der Haushaltsausgleich erst innerhalb der kommenden zehn Jahre erreicht werden kann.

"Eine materielle Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Kommunen ist mit dieser Gesetzesänderung freilich nicht eingetreten", machte Schneider deutlich. "Spitzenreiter" bei Haushaltssicherungskonzepten und Nothaushaltskommunen sind im Jahr 2012 wiederum die Regierungsbezirke Köln und Arnsberg (s. Tabelle):

Haushaltssicherung

strukturell unausgeglichen

strukturell ausgeglichen

Regierungsbezirk

2011

2012

2011

2012

2011

2012

Arnsberg

46

42

26

27

2

5

Detmold

16

15

40

44

11

8

Düsseldorf

12

13

36

33

6

8

Köln

51

54

40

37

3

3

Münster

18

17

43

42

9

11

Gesamt

143

141

185

183

31

35

 

Neuer Rekordstand an Liquiditätskrediten

Die Kredite zur Liquiditätssicherung haben - wie befürchtet - neue Rekordstände erreicht. Zum Jahreswechsel 2011/2012 hatten die NRW-Kommunen 22,3 Mrd. Euro an Liquiditätskrediten aufgenommen. "In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Stand an Liquiditätskrediten damit mehr als versiebenfacht. Nach Berechnungen der Gutachter Junkernheinrich und Lenk könnten in weiteren zehn Jahren 50 bis 70 Mrd. Euro zu Buche stehen, wenn nicht entschlossen gehandelt wird", mahnte Dr. Schneider.

Ertragssituation erfreulich

Auf der Ertragsseite profitiert die Gewerbesteuer auch in diesem Jahr von der guten wirtschaftlichen Entwicklung, wobei dies bei den einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich ausgeprägt ist. In den Haushaltsplanungen gehen die Kämmereien von einem Zuwachs des Gewerbesteueraufkommens um 3,27 Prozent gegenüber 2011 auf rund 3,5 Mrd. Euro aus. "Die steigenden Gewerbesteuererträge zeigen, dass es verbandspolitisch eine gute Entscheidung war, für den Erhalt der Gewerbesteuer zu kämpfen", sagte Schneider.

Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz liegt 2012 in den StGB NRW-Mitgliedskommunen bei 423 Prozentpunkten. Damit kommt es zu einer vergleichsweise moderaten Anhebung von drei Punkten gegenüber dem Vorjahr, was einen deutlichen Zusammenhang mit der Anhebung der fiktiven Hebesätze durch das Land aufweist. Für die Grundsteuer B wird mit einem Aufkommen von 1,28 Mrd. Euro (+2,85 Prozent) gerechnet. Es kommt im Durchschnitt zu merklichen Anhebungen der Hebesätze auf 242 Prozent bei der Grundsteuer A (+6 Punkte) und auf 421 Prozent bei der Grundsteuer B (+13 Punkte).

Steigender Aufwand

Entscheidende Ursache für die zunehmende strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden ist der - von diesen seit langem nicht mehr steuerbare - Anstieg der Sozialaufwendungen. Die jährlichen Aufwendungen für soziale Leistungen belaufen sich für die NRW-Kommunen mittlerweile auf mehr als 13 Mrd. Euro. Allein im Jahr 2011 hat es nochmals eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Prozent gegeben.

Die Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund ab 2012 - so Schneider - sei ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung der Kommunen. "Wenn wir die Situation der Kommunen nachhaltig verbessern wollen, müssen allerdings weitere Entlastungen vor allem bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen folgen", forderte der StGB NRW-Hauptgeschäftsführer.

Entwicklung der Umlagen

Die Belastung durch die Kreisumlage ist auch in diesem Jahr bestimmendes Thema bei der Aufstellung der Kommunalhaushalte. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 40,98 Prozent bildet die Kreisumlage auch 2012 den wesentlichen Ausgabenblock der kreisangehörigen Kommunen. Der durchschnittliche Satz der allgemeinen Kreisumlage ist gegenüber 2011 zwar um 1,51 Prozentpunkte gesunken. Dabei muss allerdings die gestiegene Umlagekraft berücksichtigt werden, sodass die absolute Belastung nicht abgenommen hat. Hinzu kommt gegebenenfalls die Belastung durch die Jugendamtsumlage.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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