Kommunales Engagement für Langzeitarbeitslose

Staatliche Organisations- und Finanzverantwortung bei Hartz IV mit kommunaler Kompetenz verbinden

StGB NRW-Pressemitteilung
Brühl, 15.04.2008

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen appelliert an Bund und Länder, für die Aufgabenträgerschaft und Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) baldmöglichst eine Lösung zu finden, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. „Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben ein vitales Interesse an der Einbeziehung ihrer Kompetenz aus der Sozial- und Jugendpolitik sowie als Akteure des örtlichen Arbeitsmarktes in die Grundsicherung für Arbeitsuchende,“ bekräftigte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer, heute in Brühl vor dem Präsidium des Verbandes. Den erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen müssten möglichst über „Hilfen aus einer Hand“ Perspektiven für eine Integration in den Arbeitsmarkt geboten werden. Ihr Lebensunterhalt sei zu sichern und ihre Eigenständigkeit sei zu erhöhen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 20.12.2007 entschieden, dass die SGB II-Arbeitsgemeinschaften gegen das Verbot der Mischverwaltung - und damit gegen das Prinzip eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung - verstoßen. Somit sei jeder Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen - also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation - zu erledigen. „Soweit eine grundlegend neue, dem Hartz IV-Ziel der ‚Leistungen aus einer Hand’ entsprechende Lösung nicht zustande kommt, muss ein kommunalfreundliches Modell der Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit geschaffen werden“, bekräftigte Schäfer. Als kommunaler Spitzenverband auf Landesebene unterstütze man daher die Verhandlungen der Gemeindeverbände auf Bundesebene zum Konzept eines Jobcenters. „Es gilt die gravierenden Nachteile, die durch eine getrennte Aufgabenwahrnehmung für die Grundsicherungsempfänger und die Leistungssachbearbeitung entstehen, zu vermeiden“, erläuterte Schäfer.

Aus Sicht der kreisangehörigen Städte und Gemeinden müssten vor einer Umsetzung beispielsweise des Modells „Kooperatives Jobcenter“ mögliche Schnittstellenprobleme aufgespürt und im Vorfeld beseitigt werden. Dies könne etwa durch Planspiele oder einen Pilotbetrieb in mehreren Regionen geschehen. Zudem müsse zur Realisierung des Kooperationsmodells auch das Sozialgesetzbuch II geändert werden.

Nachdrücklich fordere der Städte- und Gemeindebund NRW - so Schäfer - für den Fall einer getrennten SGB II-Aufgabenwahrnehmung eine sachgerechte Lösung für das Personal der kreisangehörigen Kommunen. Derzeit biete die Bundesagentur für Arbeit wechselwilligen kommunalen Bediensteten an, dass ihr Status und ihre Rechte aus den bisherigen Arbeitsverträgen erhalten blieben. Neben einer befristeten Abordnung oder Amtshilfe müsse aber auch eine auf längere Sicht angelegte Personalgestellung möglich bleiben.

Nicht ausschließen wollten die Kommunen eine dauerhafte Verlängerung oder Ausweitung der so genannten Option, bei der bislang in Nordrhein-Westfalen acht Landkreise und zwei kreisfreie Städte als kommunale Träger die Aufgaben der Agentur für Arbeit wahrnehmen. Jedoch müsse die Optionslösung durch Verfassungsänderung abgesichert werden - sowohl unter dem Aspekt einer Aufgabenzuweisung durch den Bund als auch unter dem Blickwinkel einer klaren Finanzierungsregelung, betonte Schäfer. Im Übrigen müsste bei allen Modellen einer künftigen SGB II-Aufgabenträgerschaft jedes finanzielle Risiko oder gar eine Kommunalisierung der Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit ausgeschlossen sein.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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