Kommunale Gebühren: "Äpfel nicht mit Birnen vergleichen"

Mehr Sachlichkeit in der Gebührendiskussion nötig

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 20.11.1997

Angesichts sinkender Einkommen hat der Gebührenvergleich zwischen verschiedenen Kommunen Konjunktur. Verbraucherorganisationen überhäufen derzeit die Bürger mit Tabellen, wie teuer oder billig die Müllabfuhr, die Flötenstunde oder das Hundehalten in dieser oder jener Stadt sei. Eine einfaches Gegenüberstellen von Zahlen führt jedoch meist in die Irre, warnt Dr. Gerd Landsberg, Umweltdezernent des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, in Düsseldorf: "Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen".

Beispiel Müllabfuhr: Selten sind Abfallentsorgungsleistungen in verschiedenen Kommunen völlig deckungsgleich. In einer Stadt werden die Mülltonnen von den Müllwerkern aus dem Keller oder dem Hinterhof bis zum Müllfahrzeug befördert (Vollservice), in der Nachbarstadt müssen die Bürger die Restmüllgefäße selbst an die Straße bringen. Außerdem - so Landsberg - sei zu berücksichtigen, welche Kosten über die gewöhnliche Mülltonne abgerechnet werden. So ist es rechtlich zulässig und üblich, daß die Entsorgung von Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll, schadstoffhaltigen Abfällen, Altkühlschränken über eine Einheitsgebühr abgerechnet wird. Alternativ ist aber auch denkbar, daß beispielsweise für die Sperrmüllentsorgung eine Sondergebühr pro Abfuhr erhoben wird. So kann die 120 Liter-Restmülltonne in der Stadt A günstiger sein als in der Stadt B, weil die Sperrmüll-Kosten nicht in den Entsorgungspreis mit eingerechnet sind.

Beispiel Musikschulen: Billiger Unterricht wird oft nur durch größere Gruppen - mit allen Nachteilen für das individuelle Lernen - möglich. Ob erfahrene Musiklehrerinnen, Studierende oder engagierte Laienmusiker den Unterricht erteilen, schlägt sich ebenfalls in der Gebühr nieder. Wo die jungen Klavierschüler wenig zahlen, schießt unter Umständen die Gemeinde einen höheren Anteil an den Kosten zu. Umgekehrt kann die teure Cellostunde bedeuten, daß die Stadt oder Gemeinde Leihinstrumente bereithält und dadurch mehr Geld für die Musikschulen aufwenden muß.

Fazit: Gebühren für Leistungen und Angebote der Kommunen sind schwer zu vergleichen - und noch schwerer zu bewerten. "Das allseits beliebte Ranking ist hier völlig fehl am Platze", stellt Landsberg klar. Die Kommunen seien sich ihrer Verantwortung bewußt, leistungsgerechte Preise anzubieten. Preisdifferenzen - so Landsberg - ließen nicht automatisch auf gutes oder schlechtes Wirtschaften in den Rathäusern schließen.

Rückfragen: Dr. Gerd Landsberg (Umweltdezernent), Tel. 0228 - 9596 - 223

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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