Klarheit für die Kommunalwahl

Statement von StGB NRW-Präsident Roland Schäfer

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 20.12.2019

Der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen hat heute sein Urteil zur Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen sowie zur Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahlen gesprochen. Dazu erklärt Roland Schäfer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW und Bürgermeister von Bergkamen: 

"Der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Urteil zur Stichwahl Klarheit geschaffen. Das ist gut so, denn Demokratie braucht verlässliche Spielregeln. Bürgerinnen und Bürger wissen jetzt, dass der Chefposten im Rathaus nur durch eine Person besetzt werden kann, die eine breite Mehrheit der Stadtgesellschaft hinter sich vereint. Für den sozialen Zusammenhalt kann dies nur von Vorteil sein. Die Parteien sind aufgerufen, Kandidaten zu nominieren, die auch jenseits des eigenen Lagers Zustimmung finden. 

Dass die neue Einteilung der Wahlbezirke Bestand hat, ist aus kommunaler Sicht erfreulich. Die zum Teil mühsame Neuordnung der Wahlbezirke wieder rückgängig zu machen, hätte bei Kommunalverwaltung und Parteien viel Verdruss ausgelöst und den Aufwand zur Vorbereitung der Kommunalwahl vervielfacht."

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet VerfGH 35/19.

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