Klare Verhältnisse gefordert

kommunale Aufgaben auf Kreise, Städte und Gemeinden verlagern

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 01.03.1999

Der NWStGB begrüßt es, daß die Landesregierung die vom NWStGB seit Jahren geforderte Umstrukturierung der Verwaltung in Angriff nimmt. Dies hat das Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes auf seiner Sitzung in Düsseldorf beschlossen. Die bisherige, nicht mehr zeitgemäße Struktur der öffentlichen Verwaltung in NRW (Bezirksregierungen, Landschaftsverbände, Kommunalverband Ruhrgebiet und eine Vielzahl staatlicher Sonderbehörden) ist Auslöser der Reformdiskussion.

Organisatorische Veränderungen auf der Mittelebene müssen sich messen lassen an den Kriterien klarer Kompetenzabgrenzung, der Durchschaubarkeit von Verwaltungsstrukturen sowie der Möglichkeit einer wirtschaftlicheren Aufgabenerfüllung.

Der NWStGB spricht sich für eine klare Trennung kommunaler und staatlicher Aufgaben aus. Dies bedeutet, daß die Aufgaben so weit wie möglich auf die örtliche kommunale Ebene verlagert werden und alle verbleibenden Aufgaben neuen Bündelungsbehörden zuzuweisen sind. Der NWStGB erwartet, daß bei den neuen Dienstleistungszentren in der Mittelinstanz eine gewählte kommunale Vertretung als Entscheidungsgremium angesiedelt wird.

Das Präsidium des NWStGB setzt eine Arbeitsgruppe zur Verwaltungsstrukturreform ein, die sich zur Vorbereitung weiterer Beschlüsse mit einer Reihe von Detailfragen auseinandersetzen soll. Außerdem sind sechs Persönlichkeiten benannt worden, die kurzfristig in einer vom NRW-Ministerpräsidenten angeregten Kommission die notwendigen Entscheidungen der Landesregierung begleiten sollen.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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