Kindergärten: Gerechtere Verteilung der Mittel durch Pro-Kopf-Förderung

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 27.08.1997

Die von den beiden Regierungsfraktionen im Landtag ab dem Jahre 1998 beschlossene Umstellung der bisherigen Betriebskosten-Zuschüsse auf ein Pro-Kind-System entspricht einer Forderung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes. Der Präsident des Verbandes, Bürgermeister Reinhard Wilmbusse, sieht mit der beabsichtigten Festbetragsförderung für jeden belegten Platz (Pro-Kind-Förderung) eine wesentlich gerechtere Verteilung der Mittel gewährleistet als bisher. "Für die Städte und Gemeinden kommt es im Rahmen des jetzt anstehenden Ausführungsgesetzes darauf an, daß die Höhe des Festbetrages der Pro-Kind-Förderung im Interesse einer Planungssicherheit den tatsächlich anfallenden Kosten entspricht und daher auskömmlich ist. Zudem muß unbedingt erreicht werden, daß der Festbetrag verbindlich festgeschrieben wird", erklärte Wilmbusse.

Mit der beabsichtigten Umstellung auf eine Pro-Kopf-Förderung werde zwar die bei vielen freien Trägern von Kindergärten vorgenommene Begrenzung der Gruppengröße auf 25 Kinder nicht mehr haltbar sein; der NWStGB fordert jedoch seit langem einen Standardabbau und wesentlich mehr Flexibilität bei den Kindergärten, angefangen von den Öffnungszeiten über die Personalstärke im Erzieherinnenbereich bis hin zur Gruppengröße.

Es ist gerade angesichts der katastrophalen Finanzsituation der Kommunen nicht einzusehen, daß von einigen freien Trägern nach wie vor an einer Gruppengröße von 25 Kindern festgehalten wird. Der NWStGB hält es auch aus pädagogischen Gesichtspunkten nicht für dramatisch, wenn insgesamt der Weg zu größeren Gruppen im Kindergartenbereich freigemacht wird. Angesichts von unterschiedlichen Ausgangssituationen etwa im peripheren ländlichen Bereich oder in sozialen Brennpunkten der Großstädte muß es hier auf den Einzelfall abgestellte flexible Lösungen geben, fordert der NWStGB.

Als nicht weiterführenden Diskussionsbeitrag bezeichnete der Präsident des Städte- und Gemeindebundes die von Kirchenvertretern angedeutete Möglichkeit, Kindergärten zu schließen. Angesichts des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, der maßgeblich von den Kirchen mit gefordert worden sei, müßten die Zuschußgeber, die Kommunen und auch die freien Träger ein gemeinsames Interesse daran haben, die Schließung von Kindergärten zu verhindern.

Auch die von den Kirchen geforderte Absenkung ihres Trägeranteils an den Betriebskosten der Kindergärten von derzeit 27 Prozent auf 15 Prozent sollte von diesen noch einmal überdacht werden, forderte der NWStGB. Die Städte und Gemeinden sind aufgrund der Finanzsituation am wenigsten in der Lage, die dann auf sie zukommenden zusätzlichen Kostenanteile zu übernehmen. Auch müssen die Kirchen bei der von ihnen angestrebten Gleichstellung mit den sogenannten armen Trägern die nicht vergleichbare Ausgangssituation wegen der von den Kirchen erhobenen Kirchensteuern und auch wegen der mit der konfessionellen Werteerziehung verbundenen Unterschiede in Rechnung stellen.
 
Rückfragen: Martin Lehrer (Pressesprecher), Tel. 0211 - 4587 - 230

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