Keine Umwege für eine "Umleitung"

Städte und Gemeinden sollen über die Gestaltung des örtlichen Verkehrs selbst entscheiden können

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 25.02.1999

Alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sollten selbst über die Aufstellung von Verkehrsschildern oder die Einrichtung von Tempo-30-Zonen entscheiden können. Dies hat das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes heute in Düsseldorf gefordert. "Es gibt heute keinen Sinn mehr, wenn die Städte und Gemeinden wegen jedem Verkehrsschild beim Kreis um Erlaubnis fragen müssen", erklärte der NWStGB-Präsident Bürgermeister Albert Leifert, MdL.

Die Zuständigkeiten bei Verkehrsdingen nach der Straßenverkehrsordnung sind in NRW derzeit auf viele Instanzen verteilt: Bundesbehörden, Landesbehörden, kreisfreie Städte, Kreise sowie kreisangehörige Städte ab einer bestimmten Einwohnerzahl. Als ein Schritt zur Verwaltungsvereinfachung spricht sich der NWStGB, der 358 kreisangehörige Kommunen vertritt, dafür aus, den Städten und Gemeinden so weit wie möglich die Verantwortung für Straßenverkehrsaufgaben mit örtlichem Bezug zu übertragen.

Ein Blick in die anderen großen Bundesländer zeigt, daß auch kleineren Kommunen unter 25.000 Einwohnern die Kompetenz zur Übernahme von Verkehrsaufgaben zugesprochen wird. Damit würden endlich auch bei den kleineren Kommunen in NRW die Bereiche zusammengeführt, die aus fachlicher Sicht längst zusammengehören: die Verkehrsplanung, die Funktion als Baulastträger (Unterhaltung der Gemeindestraßen, Verkehrssicherungspflichten) und Entscheidungen im Bereich des Straßenverkehrsrechts. Negatives Beispiel ist der Umstand, daß derzeit die Städte und Gemeinden in NRW zwar nicht über die Aufstellung von Verkehrsschildern entscheiden dürfen, diese aber bezahlen müssen.

Folgende Aufgaben wären nach Auffassung des NWStGB durchgängig besser auf der Ebene der Städte und Gemeinden zu erledigen:

  • Verkehrsbeschränkungen und Umleitungen, Verkehrssicherung an Baustellen
  • Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen, Anwohnerparkzonen oder Zonen mit reduzierter Geschwindigkeit
  • Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Ortsstraßen
  • Einrichtung von Sonderparkflächen bei Großveranstaltungen
  • Verkehrslenkung durch Verkehrsschilder, Verkehrsinseln und Markierung von Fahrspuren
  • Genehmigung von Schwertransporten

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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