Keine "Sanierung" auf Kosten der Kleinen

208 Millionen Mark Minus bei den Schlüsselzuweisungen sind für Städte und Gemeinden nicht zu verkraften

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 23.06.1997

Trotz schwerster Finanzprobleme sind die Städte und Gemeinden bereit, an der Lösung der aktuellen Finanzkrise des Landes in Form eines Nachtragshaushaltes mitzuwirken. Dies hat das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes in seiner heutigen Sitzung unterstrichen. Die für 1997 vorgesehene Kürzung der Schlüsselzuweisungen - 23-Prozent des Landesanteils an Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer - um 208 Millionen Mark sei jedoch von den Kommunen nicht zu verkraften.

Auf Widerspruch stößt das Vorhaben der Landesregierung, Kosten für Projekte, die bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen die Rückkehr in die Heimat erleichtern sollen, auf die Kommunen abzuwälzen. Im Kompromiß zum Asylbewerberleistungsgesetz vom 23. April 1997 hatte der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat den Ländern empfohlen, jährlich 150 Millionen Mark in einen Wiederaufbaufonds für Bosnien-Herzegowina einzuzahlen. Diese Aufwendungen hätten im Gemeindefinanzausgleich für 1997 nichts zu suchen, stellt der NWStGB-Präsident, Bürgermeister Reinhard Wilmbusse, klar.

Eine Kürzung der Schlüsselzuweisungen für Städte und Gemeinden wäre fatal. Denn daraus müssen die Kommunen die steigenden Ausgaben für Sozialhilfe bestreiten. Zusätzliche Ausgaben drohen den Kommunen durch die Reform des Arbeitsförderungsgesetzes, in deren Folge noch mehr Arbeitslose auf die Sozialhilfe zurückfallen würden. Einschnitte bei den Schlüsselzuweisungen gehen auch auf Kosten der Investitionen. Denn zur Finanzierung und Unterhaltung neuer Bauprojekte brauchen die Städte und Gemeinden laufende Mittel. Fehlen diese, läuft gar nichts mehr.

Ferner rügt Wilmbusse, daß die Kommunen bei der Diskussion um den Nachtragshaushalt, besonders in der Frage geringerer Schlüsselzuweisungen, nicht beteiligt worden sind. Dies widerspreche der gängigen Praxis im Gesetzgebungsverfahren.
 
Rückfragen: Annette Schwabedissen, Ruf 0211- 4587 - 255

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