Keine Nullrunde für Beamtinnen und Beamte

Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund, Städtetag und Landkreistag NRW zur Beamtenbesoldung

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 15.05.2013

Die Absicht der NRW-Landesregierung, Beamten und Beamtinnen des gehobenen und höheren Dienstes eine Besoldungserhöhung zu verwehren, wird von den kommunalen Spitzenverbänden als unausgewogen und rechtlich problematisch kritisiert. "Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleiben. Dazu trägt die vom Land geplante starke Ungleichbehandlung einer großen Zahl von Beamtinnen und Beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten leider nicht bei", erklärten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Stephan Articus (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) und Dr. Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund NRW).

Zur Debatte steht die Anpassung der Beamtenbesoldung an den Tarifabschluss zwischen den Bundesländern sowie den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion. Im Gegensatz zu den unteren Lohngruppen sieht der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 in NRW vor, dass ab Besoldungsgruppe A 13 die Besoldung nicht angehoben wird. "Unbestritten steht das Land NRW ebenso wie die Kommunen in NRW unter einem enormen Konsolidierungsdruck. Hiervon können Personalausgaben nicht ausgenommen werden", legten Articus, Klein und Schneider dar.

Der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbiete es jedoch, gleiche Sachverhalte ungleich zu behandeln. Eine Begründung, warum gerade Beamtinnen und Beamte im gehobenen und höheren Dienst keine Besoldungserhöhung erhalten sollen, liege nicht vor. Die gestaffelte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten widerspreche auch dem aus der Verfassung abgeleiteten Abstandsgebot einzelner Besoldungsgruppen.

"Bereits jetzt haben Städte, Gemeinden und Kreise Schwierigkeiten, Fachkräfte in vielen Handlungsfeldern zu rekrutieren", machten Articus, Klein und Schneider deutlich. Dies gelte beispielsweise für die Bereiche IT, Gesundheits- und Veterinärwesen, technischer Umweltschutz sowie Bauaufsicht. Gerade Kommunen, die bereits hart konsolidieren müssten, seien auf die Motivation und überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft der Beamtinnen und Beamten angewiesen. Eine vollständige Verweigerung der Besoldungsanpassung werde von den Beamtinnen und Beamten in den betreffenden Besoldungsgruppen als "Sonderopfer" und Bestrafung empfunden. Dies gelte umso mehr, als "Nullrunden" angesichts der Inflation genau genommen "Minusrunden" seien, so Articus, Klein und Schneider.

Die Übertragung der besoldungsrechtlichen Kompetenzen auf die Länder im Zuge der Föderalismusreform hat in wenigen Jahren dazu geführt, dass sich zwischen "reichen" und "armen" Bundesländern eine erhebliche Diskrepanz in der Besoldung auch jüngerer Beamter und Beamtinnen aufgetan hat. Durch eine unausgewogene Besoldungsanpassung, wie sie derzeit vorgesehen ist, werde die Tendenz erheblich verstärkt, dass in Ländern wie Nordrhein-Westfalen der Bewerbermangel für den öffentlichen Dienst aufgrund der demografischen Entwicklung zunimmt.

"Wir fordern die Landesregierung auf, für den Beamtenbereich eine ausgewogene und rechtlich tragfähige Lösung zu finden, die die finanzielle Situation des Landes und der Kommunen einbezieht, aber eben auch die Aspekte der Personalgewinnung und der Attraktivität des öffentlichen Dienstes angemessen beachtet", erklärten Articus, Klein und Schneider abschließend.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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