Keine Kürzung von Schlüsselzuweisungen

250 Millionen Mark Minus im Nachtragshaushalt für die Kommunen kaum zu verkraften

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 13.06.1997

Die im Nachtragshaushalt der Landesregierung vorgesehenen Kürzungen von rund 250 Millionen zu Lasten der Kommunen, Kreise und Landschaftsverbände sind kaum zu verkraften. Dies erklärte heute Dr. Bernd-Jürgen Schneider, stellvertretender Geschäftsführer des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, aus Anlaß der Landtagsdebatte über den Nachtragshaushalt.

Um rund 208 Millionen Mark sollen die Schlüsselzuweisungen - der Anteil an der Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer - reduziert werden. Bei den zweckgebundenen Geldern ist ein Minus von 41,5 Millionen Mark gegenüber dem Gemeindefinanzierungsgesetz 1997 vorgesehen.

Die Kürzung bei den Schlüsselzuweisungen für Städte und Gemeinden wäre fatal, warnte Schneider. Denn daraus müßten die Kommunen die steigenden Ausgaben für Sozialhilfe bestreiten. Einschnitte bei dieser Einnahmequelle gingen direkt auf Kosten der Investitionen. Aus wirtschaftspolitischer Sicht - etwa für Bauunternehmen und Straßenbaufirmen - wäre dies verhängnisvoll. "Die Städte und Gemeinden sehen sich außerstande, Eingriffe in die laufenden Schlüsselzuweisungen zu verkraften."

Ferner rügt Schneider, Städte und Gemeinden sowie deren Spitzenverbände seien an der Aufstellung des Nachtragshaushaltes nicht beteiligt gewesen. Dies widerspreche der gängigen Praxis im Gesetzgebungsverfahren.

Rückfragen: Dr. Bernd Jürgen Schneider, Ruf 0211- 4587 - 220 / 255

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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