Keine Experimente bei der Unternehmenssteuerreform

Finanzausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW tagt in der Stadt Hilchenbach

StGB NRW-Pressemitteilung
Hilchenbach, 13.06.2006

Die Unternehmenssteuerreform, deren Eckpunkte Mitte Juni 2006 im Koalitionsausschuss der Bundesregierung beraten werden sollen, muss auch die kommunalen Interessen berücksichtigen. Darauf hat der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Rietberger Bürgermeister André Kuper, heute in Hilchenbach hingewiesen. „Vorschläge zur Reform der Unternehmensbesteuerung, die Auswirkungen auf die Gewerbesteuer und den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer haben können, berühren fast 80 Prozent des gemeindlichen Steueraufkommens. Diese Zahl allein zeigt die große kommunalpolitische Bedeutung des Themas“, betonte Kuper vor rund 30 Ausschussmitgliedern.

Die Städte und Gemeinden verschlössen sich nicht einer Absenkung der Steuersätze im Rahmen der Unternehmenssteuerreform. Dies sei sinnvoll, um die deutsche Position im internationalen Steuerwettbewerb zu verbessern, so Kuper. Eine Absenkung der Steuersätze oder der Steuermesszahlen zugunsten der Unternehmen dürfe aber nicht das Gesamt-Steueraufkommen der Kommunen schmälern. Sonst seien diese nicht in der Lage, in absehbarer Zeit ihre Haushalte zu konsolidieren.

„Die kommunalen Spitzenverbände werden darauf achten, dass sämtliche Vorschläge zur Änderung des Gemeindefinanzsystems den Anforderungen der Gemeinden gerecht werden“, machte Kuper deutlich. Eine wirtschaftskraftbezogene, mit Hebesatzrecht ausgestattete kommunale Steuer mit einem angemessenen Beitrag zur gemeindlichen Steuerbasis müsse erhalten bleiben. Zentrales Anliegen jeder Unternehmenssteuerreform müsse auch die Sicherung der kommunalen Leistungsfähigkeit sein.

Kommunalpolitisch bedeutsam ist darüber hinaus die Reform des Sparkassenrechts in Nordrhein-Westfalen. „Die Städte und Gemeinden begrüßen die Vorschläge der Sparkassenverbände zur Zusammenarbeit untereinander und mit der WestLB AG“, erklärte Kuper. Die Grundrichtung des Verbände-Gutachtens, wonach die gewachsenen Strukturen der Zusammenarbeit der Sparkassen und der WestLB weiterentwickelt werden sollen, sowie die Absage an konzernähnliche Strukturen habe die volle Unterstützung der Städte und Gemeinden. „Entscheidend wird sein, ob die künftige Zusammenarbeit im Sparkassenverbund der einzelnen Sparkasse tatsächlich Spielraum insbesondere beim Risikomanagement lässt“, stellte Kuper klar.

Des Weiteren sei zu begrüßen, dass sich die kommunalen Spitzenverbände und die Sparkassenverbände auf gemeinsame Vorschläge zur Novellierung des Sparkassengesetzes geeinigt hätten. Dies betreffe insbesondere die Präzisierung der Eigentümerstellung der Kommunen, die Weiterentwicklung des Kreditausschusses hin zu einem Risikoausschuss sowie Vorschläge zur besseren Gewinn-Ausschüttung an die kommunalen Träger. „Jetzt ist es Sache der Landesregierung, diese praxisnahen Vorschläge aufzugreifen“, betonte Kuper abschließend.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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