Keine Begrenzung auf 400 qm-Grundstücke

NWStGB legt seine Position zur Wohnbauförderung in einem Gespräch mit Landesbauminister Dr. Michael Vesper dar

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 04.09.1997

Das Präsidium des  Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes hat heute in einem Gespräch mit dem Minister für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Michael Vesper, das Wohnungsbau-Förderprogramm für 27.000 Wohneinheiten im Jahr 1997 ausdrücklich begrüßt. Gegenüber dem Minister äußerte das Gremium die Erwartung, daß auch 1998 die Wohnungsbauförderung auf einem entsprechend hohen Niveau gehalten wird.

Um einen Beitrag zur Entbürokratisierung zu leisten, sollte bei der Wohnbauförderung von zahlreichen Einzelprogrammen abgesehen werden. Zudem wäre eine Verschärfung der Bestimmungen zur Wohnbauförderung schädlich. Das Präsidium des NWStGB widersprach der Absicht des Ministers, jegliche Förderung von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen an die Bedingung zu knüpfen, daß das Grundstück oder der Grundstücksanteil nicht größer als 400 Quadratmeter ist. Diese generelle Begrenzung würde den speziellen Rahmenbedingungen im ländlichen Raum nicht Rechnung tragen. Dort ist der Grundstückszuschnitt aufgrund der Gemeinde- und Stadtstruktur anders als im verdichteten großstädtischen Raum.

Damit soll nicht der "Luxusförderung" das Wort geredet werden, vielmehr sind die Grundstückspreise im ländlichen Raum niedriger, so daß eine Subventionierung großer Grundstücke gar nicht in Betracht käme. Das Bauen würde auf keinen Fall verteuert, so daß auch die Fördermittel nicht aufgestockt werden müßten. Die Fördergrenze von 400 Quadratmeter je Grundstück würde jedoch zahlreiche Bauwillige, die von ihren Vermögensverhältnissen anspruchsberechtigt wären, von der Wohnbauförderung ausschließen.
 
Ferner müsse die Bindung der Fördermittel an Einzugsbereiche von vorhandenen und künftigen Haltepunkten des Schienen-Nahverkehrs kritisiert werden. Viele Städte und Gemeinden im ländlichen Raum verfügten nicht über die Anbindung an eine Regionalbahn, so daß sie von vornherein von der Förderung ausgeschlossen wären. Auch dort fehlt es nach wie vor an Wohnungen. Der zu diesem Punkt vom Minister angebotene Kompromiß in der Förderung reiche nicht aus.
 
Rückfragen: Gundolf Bork, Tel. 0211 - 4587 - 244

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search