Kein Spielraum für Steuersenkung erkennbar

Aktuelle Ergebnisse der Steuerschätzer zeichnen ein düsteres Bild der kommunalen Einnahmesituation

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 06.11.2009

Städte und Gemeinden haben nach den vorliegenden Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzung in diesem und im kommenden Jahr bundesweit weitere Steuerausfälle in Höhe von rund 2,1 Mrd. Euro zu verkraften. „Vor dem Hintergrund der bereits jetzt äußerst schwierigen Finanzsituation, in der nicht einmal jede zehnte Kommune ihren Haushalt strukturell ausgleichen kann, zeigt dies eindrucksvoll, dass die Städte und Gemeinden weitere Steuersenkungen derzeit nicht verkraften können“, machte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Düsseldorf deutlich. Die kommunale Finanzausstattung ist jetzt schon unzureichend.

Die Kommunen sind nicht in der Lage, ihre Pflichtaufgaben mit den verfügbaren Finanzmitteln zu erfüllen. „Allein die drei großen Ausgabenblöcke Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie Unterkunfts- und Heizkosten für Langzeitarbeitslose zeigen die Überforderungen der kommunalen Haushalte“, sagte Schneider. So seien beispielsweise bei der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung die Ausgaben 2008 bundesweit um 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Dabei sei mit Blick auf die demografische Entwicklung das Ende der Ausgabensteigerung noch nicht erreicht.

Mit der aktuellen Finanzausstattung sei aus kommunaler Sicht auch der Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger bis 2013 gefährdet. „Die Städte und Gemeinden haben sich stets für einen Ausbau der Kinderbetreuung eingesetzt. Ohne ausreichende Finanzierung können die Kommunen aber die erforderlichen Plätze bis 2013 nicht schaffen. Hier müssen Bund und Länder erheblich nachsteuern“, legte Schneider dar. Hinzu komme, dass die bisher von Bund und Ländern angenommene Zielmarke von bundesweit 750.000 Plätzen bei weitem nicht ausreichen werde, den Rechtsanspruch umzusetzen. Dies bestätige eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag der kommunalen Spitzenverbände, wonach mehr als 60 Prozent der befragten Frauen mit Kinderwunsch zwischen 18 und 30 Jahren einen Betreuungsplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen würden. Danach müssten statt der geforderten 750.000 bis zu 1,3 Millionen Plätze zur Verfügung gestellt werden. „Insofern ist auch die Geschäftsgrundlage für die Schaffung des Rechtsanspruchs weggefallen“, führte Schneider aus.

Vor dem Hintergrund der bereits jetzt gegebenen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte und ständig neuer Versprechungen der Politik an die Bürgerinnen und Bürger seien auch die Aussagen im Koalitionsvertrag zu einer möglichen Steuerentlastung kritisch zu bewerten. „Die von der neuen Bundesregierung geplanten Steuersenkungen, die allein im Bereich der Kommunalsteuern zu einem Minderaufkommen von bundesweit 3,6 Mrd. Euro im Jahr 2010 führen würden, könnten ohne einen vollständigen Ausgleich nicht hingenommen werden“, warnte Schneider.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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