Integration muss vom Bund stärker finanziert werden

Städte- und Gemeindebund NRW fordert 10 Mrd.-Euro-Programm des Bundes zur Eingliederung von Flüchtlingen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 19.01.2016

Foto: Jörn Wolter / wolterfoto.de

Die Integration der bereits 2015 nach Deutschland eingewanderten und für 2016 zusätzlich erwarteten Flüchtlinge ist ohne schnelle und massive finanzielle Unterstützung des Bundes nicht zu bewältigen. Denn die Integration findet in den Kommunen statt. Dies machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich: "Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge während der Dauer des Asylverfahrens ist nur der erste Schritt". Er forderte eine Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer von derzeit 2,2 Prozent auf 7,5 Prozent, was einem Betrag von etwa zehn Mrd. Euro entspricht.

"Wenn wir erwarten, dass die Menschen Teil unserer Gesellschaft werden und nicht dauerhaft auf Transferleistungen angewiesen sind, müssen in den Kommunen umfassende Integrationskonzepte entwickelt und umgesetzt werden", so Schneider. Diese beträfen fast die gesamte Bandbreite kommunaler Zuständigkeit. So müssten Plätze für die U3- und die Ü3-Betreuung geschaffen werden, ebenso wie zusätzliche Plätze an Schulen und in der offenen Ganztagsschule. Die Schaffung von neuem, bezahlbarem Wohnraum stehe ebenso auf der Agenda wie die Durchführung von Sprach- und Integrationskursen. Insbesondere für junge Flüchtlinge ohne Familie müssten die Kapazitäten der Familien- und Jugendhilfe aufgestockt werden.

Es müsse in den Kommunen Personen geben, die als "Kümmerer" in allen Integrationsfragen für eingewanderte Flüchtlinge zur Verfügung stehen und helfen, Verwaltungsabläufe sowie die Kultur in Deutschland verständlich zu machen. Viele Flüchtlinge seien darüber hinaus nach Abschluss ihres Asylverfahrens noch eine geraume Zeit auf kommunale oder staatliche Leistungen angewiesen wie Übernahme von Miet- und Heizkosten oder Erstattung von Gesundheitskosten bei Erkrankungen. Vor allem in ländlichen Gebieten müsse auch das Angebot an Arbeitsplätzen verbessert werden, damit es die Zuwandernden nicht sofort in die nächstgelegene Großstadt ziehe.

"Hans Werner Sinn vom IFO-Institut in München hat kürzlich dargelegt, dass allein im Jahr 2016 die Kosten der Integration rund 21 Mrd. Euro betragen werden", merkte Schneider an. Da davon auszugehen sei, dass ein erheblicher Teil dieser Kosten auf der kommunalen Ebene anfällt, sei die Forderung eines Zehn-Mrd.-Euro-Programms keineswegs überzogen.

"Wenn Integration gelingt - gerade die wichtige Integration in den Arbeitsmarkt -, profitieren über die Einkommen- und Umsatzsteuer insbesondere Bund und Länder, weniger die Kommunen", betonte Schneider. Deshalb sei auch die Forderung nach einem stärkeren Finanzierungsbeitrag des Bundes angemessen: "Der Weg über einen höheren Umsatzsteueranteil vermeidet langwierige Diskussionen über zahlreiche Einzelprogramme, bei denen das Geld erst über die Länder fließt." Bei einer Erhöhung des Umsatzsteueranteils könnten Städte und Gemeinden die Mittel rasch und zielsicher dort einsetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden und die größte Wirkung entfalten.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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