Im Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion kaum Fortschritte

Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund, Städtetag und Landkreistag NRW zur schulischen Inklusion

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 24.04.2013

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landtag bekräftigten die kommunalen Spitzenverbände ihre Kritik an der Inklusionsstrategie des Landes. "Leider ist nicht erkennbar, dass die konstruktive Kritik der Verbände an dem im Herbst letzten Jahres vorgelegten Referentenentwurf in dem Gesetzentwurf der Landesregierung Berücksichtigung gefunden hat", erklärten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Stephan Articus (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) und Dr. Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund NRW).

Zentrale Kritikpunkte seien nicht ausgeräumt. Das betreffe beispielsweise die zu erwartende Schließung vieler Förderschulen, die gerade in ländlichen Regionen die vom Landtag zugesagte Wahlfreiheit für die Eltern leer laufen lasse. Über eine solch zentrale Frage dürfe nicht durch Rechtsverordnung entschieden werden — hier müssten die Abgeordneten ihre demokratische Verantwortung einfordern und wahrnehmen.

Ebenso sei der weitgehende Verzicht auf eine Festlegung der inhaltlichen Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion eine Belastung für deren Umsetzung. "Es besteht die Gefahr, dass die Verwirklichung des von den Vereinten Nationen festgelegten Anspruchs auf inklusive Beschulung standortabhängig sein wird", befürchten die Hauptgeschäftsführer. "Die mangelnden Festlegungen und Entscheidungen des Gesetzentwurfs legen leider den Schluss nahe, dass diese vage Umsetzung des Art. 24 UN-BRK dazu dienen soll, den Konsequenzen des verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips auszuweichen."

Die im Gesetzentwurf enthaltene Evaluationsklausel sei kein angemessener Ersatz für das nicht ordnungsgemäß durchgeführte Verfahren nach dem Konnexitätsausführungsgesetz, betonten die Hauptgeschäftsführer: "Im Text dieser Klausel taucht der Begriff 'Finanzierung' noch nicht einmal auf, und die Erwähnung in der Begründung lässt aus Sicht der Kommunen völlig offen, ob und in welchem Umfang jemals ein Ausgleich der finanziellen Mehrkosten erfolgen wird." Damit die Inklusion gelingen könne, sei indes sehr viel Engagement von allen Beteiligten, aber auch ein ganzes Bündel von Investitionen nötig. So gelte es für die Kommunen beispielsweise, Schulen barrierefrei zu gestalten und auch Brandschutzvorkehrungen anzupassen, Differenzierungsräume zu schaffen sowie Integrationshelfer und Assistenzpersonal zu bezahlen. Außerdem müssen geeignete Lehr-, Lern- und Hilfsmittel angeschafft werden.

"Die Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden ihren Beitrag für eine qualitätsvolle Umsetzung der Konvention an den Schulen leisten", betonten Articus, Klein und Schneider. "Das Parlament hat jetzt die Aufgabe, den Gesetzentwurf so zu verändern, dass ein solides Fundament für mehr Inklusion gelegt wird".

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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