Höhere Bundesbeteiligung an Wohnkosten für Hartz IV-Empfänger

Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW zur Bundesratssitzung am 26.11.2010 über Kosten der Unterkunft

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 25.11.2010

Vor der morgigen Sitzung des Bundesrates fordern die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen die Landesregierung auf, sich nachdrücklich für eine höhere Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose einzusetzen. „Der Bundesrat muss Einspruch gegen das Gesetz einlegen, mit dem die Bundesbeteiligung für die Wohnkosten von Hartz IV-Empfängern für das Jahr 2010 festgelegt wird. Sonst bleiben die Kommunen auf einer Finanzierungslücke von bundesweit deutlich mehr als einer Milliarde Euro sitzen. Wir appellieren an das Land, seine Initiative im Bundesrat fortzusetzen und gemeinsam mit anderen Ländern einen Einspruch durchzusetzen. Das ist auch angesichts der kommunalen Finanznot dringend geboten“, erklärten Dr. Stephan Articus, Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW und Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.

Berechnungsformel für die Bundesbeteiligung ist nicht sachgerecht

Während die Wohnkosten für Hartz IV-Empfänger steigen oder zumindest stagnieren, sinkt gleichzeitig die Bundesbeteiligung. Dieser paradoxe Effekt entsteht durch eine nicht sachgerechte Berechnung der Bundesmittel: Die Mittel orientieren sich an der Entwicklung der Zahl der Empfänger-Haushalte, aber nicht an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten. „Die Größe der Haushalte spielt für diese Berechnung keine Rolle, führt aber zu faktischen Ausgabensteigerungen“, erläuterten Articus, Klein und Schneider. Die kommunalen Spitzenverbände befürchten, dass durch anstehende Gesetzesänderungen, wie die Streichung des Kinderwohngeldes, dieser Effekt noch verstärkt wird.

Am Freitag haben die Ländervertreter die letzte Chance, das Gesetz für 2010 im Bundesrat noch aufzuhalten. Das Gesetzgebungsverfahren für 2011 läuft bereits. Danach plant der Bund gemäß der alten Berechnungsformel eine Beteiligung von 25,1 Prozent. „Die kommunalen Spitzenverbände fordern dagegen, die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten an der tatsächlichen Ausgabenentwicklung zu orientieren“, so die Verbandsvertreter. Dazu wäre derzeit eine Beteiligungsquote des Bundes von mehr als 35 Prozent erforderlich.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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