"Hilfe zur Arbeit" ist ein Renner

Kommunen bündeln Fördermittel und nutzen ihre Ortskenntnis zugunsten von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 10.11.1997

Das städtische Leben leidet zunehmend unter den Folgen der hohen Arbeitslosigkeit - nicht allein durch große Sozialhilfeausgaben, sondern auch durch Vandalismus, Kriminalität, Alkohol- und Drogenprobleme. Daher ist auch das Interesse der Städte und Gemeinden gewachsen, Sozialhilfeempfänger wieder in Arbeit zu bringen.

Der Schlüssel liegt in den verschiedenen Initiativen "Hilfe zur Arbeit". Dabei nutzen die Kommunen ihre Kenntnis der örtlichen Wirtschaft: Nischen am Arbeitsmarkt finden sie durch ihre gezielte Zusammenarbeit mit heimischen Unternehmen besser heraus.

Ein Beispiel gibt Dorsten am Nordrand des Ruhrgebiets. In der 80.000-Einwohner-Stadt wird jedem arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger eine Arbeitsstelle zugewiesen. Dies kann eine Aufgabe in der Privatwirtschaft oder auch gemeinnützige Arbeit sein. Der Erfolg der Projekte "Hilfe zur Arbeit" rührt daher, daß die Kommunen vorhandene Hilfsangebote, etwa ABM oder Lohnkostenzuschüsse, bündeln und konzentrieren. "Unter dem Strich rechnet sich dies für die Städte und Gemeinden", machte Friedrich Wilhelm Heinrichs, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, heute in Düsseldorf deutlich. Die Wirksamkeit des Konzeptes läßt sich daran ablesen, daß immer mehr Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen in ihren Sozialämtern eine Stabsstelle "Hilfe zur Arbeit" einrichten.

Bei ihren Bemühungen, auf neuen Wegen mehr Menschen zu Beschäftigung zu verhelfen, stoßen die Kommunen an finanzielle und organisatorische Grenzen. So werden den Städten und Gemeinden häufig die offenen Stellen von Seiten der Arbeitsämter nicht gemeldet. Darüber hinaus können Kommunen nicht über Mittel für Fortbildung und Umschulung aus dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) verfügen.

Der NWStGB fordert daher eine bessere Zusammenarbeit mit den örtlichen Arbeitsämtern sowie Mittel aus dem Bundeshaushalt für Fortbildung, Umschulung und kommunale Bildungsprojekte. Der NWStGB warnt jedoch vor der Erwartung, über Projekte wie "Hilfe zur Arbeit" könnte die Massenarbeitslosigkeit in Deutschland beseitigt werden. "Hier sind zunächst die Tarifparteien gefordert sowie Bundes- und Landesgesetzgeber", betonte Heinrichs.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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