Hilfe für Flüchtlinge muss aufgestockt werden

Städte- und Gemeindebund NRW für Erstattung extrem hoher Krankheitskosten und Investitionsprogramm für Unterkünfte

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 19.11.2014

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW steht zur Bedeutung des Asylrechts. Es bietet einen wichtigen Schutz für Menschen, die politisch verfolgt werden. Dies erklärte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, heute in Düsseldorf vor dem Gremium. Gleiches gelte für Flüchtlinge, die ihre Heimat wegen Kriegen und Bürgerkriegen verlassen müssten. "Wer in der Not zu uns kommt, soll unserer Unterstützung sicher sein", machte Schäfer deutlich.

Die große Hilfsbereitschaft seitens der Kommunen lasse sich jedoch nur aufrechterhalten, wenn Bund und Land größere finanzielle Ressourcen bereitstellten. Die beim Flüchtlingsgipfel mit NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft am 21.10.2014 in Aussicht gestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Flüchtlingsunterbringung seien im Wesentlichen zu begrüßen und müssten nun rasch umgesetzt werden. Schäfer: "Dies ist eine Bestätigung der vom Städte- und Gemeindebund NRW in seinem Sechs-Punkte-Sofortprogramm erhobenen Forderungen". Diese sahen unter anderem vor:

  • Raschere Anpassung und Erhöhung der Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz an die tatsächlichen Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen
  • Bereitstellung zusätzlicher Einrichtungen zur Erstaufnahme der Flüchtlinge und Asylbewerber durch das Land
  • Längere Verweildauer der Zugewanderten in den Landesaufnahme-Einrichtungen

Notwendig sei weiterhin eine eigenständige Erstattung der hohen Krankheitskosten bei Flüchtlingen und Asylbewerber/innen. Krankheitskosten über 50.000 Euro müssten vom Land übernommen werden. Ebenso dringend sei ein Investitionsprogramm zum Bau kommunaler Unterkünfte für Flüchtlinge. "Das angekündigte Investitionsprogramm mit Hilfe der NRW.Bank muss rasch konkretisiert und umgesetzt werden", forderte Schäfer.

Sinnvoll sei die Anpassung des Bauplanungsrechts, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden ist und noch im November 2014 in Kraft treten soll. Hierdurch werden neue Möglichkeiten für Kommunen geschaffen, Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet zu verteilen.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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