"Hauptbetroffene werden in der Gesetzgebung übergangen"

Kommunale Spitzenverbände protestieren gegen Eiltempo des Landes bei der Novelle des Landespflegegesetzes

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 06.12.2002

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben gegen die Pläne des Landes protestiert, die Novellierung des Landespflegegesetzes im Schnellverfahren schon am kommenden Dienstag im Kabinett zu verabschieden und dem parlamentarischen Verfahren zuzuleiten. „Es ist für die Kommunen nicht hinnehmbar, dass das Land wesentliche Beteiligungsrechte der Kommunen bei einem Gesetz ignoriert, von dem diese ganz erheblich fachlich und finanziell betroffen sind“ , betonten heute der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Alexander Schink, sowie der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider. Das Land habe den Kommunen – entgegen dem in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien in NRW vorgesehenen Verfahren – keinen Referentenentwurf des Gesetzes zur Stellungnahme zugeleitet. Damit würden die Hauptbetroffenen der geplanten Novellierung in der Gesetzgebung völlig übergangen.

Die Novellierung des Landespflegegesetzes soll vor allem den Modernisierungsstau im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen auflösen, der mit 3,7 Milliarden Euro beziffert wird, und Neubauten ohne Bedarfsanalyse ermöglichen.

Die Kommunen sollen diese Investitionen künftig über das Pflegewohngeld für die Heimbewohner refinanzieren, obwohl sie hierzu finanziell nicht hinreichend ausgestattet sind. Die geplante Ablösung der vom Bedarf abhängigen Objektförderung durch das Pflegewohngeld nimmt den Kommunen jede Steuerungsmöglichkeit. Die kommunalen Spitzenverbände befürchten erhebliche Kostensteigerungen für die Sozialhilfeträger und fachliche Schwierigkeiten. In dieser Situation sind die Kommunen dringend auf finanzielle Unterstützung durch das Land angewiesen, um ein sozialpolitisches Desaster zu verhindern. Das Land hat jedoch angekündigt, sein Förderprogramm, das im vergangenen Jahr 70 Millionen Euro umfasste, nicht fortsetzen zu wollen.

Die bisher bekannten Eckpunkte zur Novellierung enthalten nach Auffassung der Kommunen auch Schritte in die richtige Richtung, die jedoch die drohenden Mehrbelastungen der Kommunen nicht ausgleichen können. Angesichts der demografischen Entwicklung wird sich der finanzielle Druck auf die Kommunen durch eine notwendige Steigerung der Platzzahlen in Zukunft noch erhöhen.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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