Grundsteuer-Reform endlich abschließen

Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt Länder-Einigung zur Grundsteuer - Belastungsverschiebungen unvermeidlich

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 06.06.2016

Auf Erleichterung bei den NRW-Kommunen trifft die Nachricht, dass sich die Finanzminister der Länder am vergangenen Freitag mit großer Mehrheit auf die Eckpunkte einer Grundsteuerreform verständigt haben. "Eine Entscheidung in diesem seit Jahren andauernden Diskussionsprozess war seit langem überfällig", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.

Schneider verwies auf die einhellige Einschätzung unter Juristen, dass die Besteuerungsgrundlagen der heutigen Grundsteuer völlig veraltet sind und die Steuer dringend reformiert werden müsse. Allgemein werde erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht in den anhängigen Verfahren zur Grundsteuer die Fortführung der bisherigen Besteuerung allenfalls noch für einen Übergangszeitraum zulassen werde. "Das Risiko der Verfassungswidrigkeit des Status quo tragen vor allem die Kommunen. Für sie sind die rund 13 Mrd. Euro Aufkommen aus der Grundsteuer eine unverzichtbare Säule ihrer Finanzausstattung", so Schneider.

Allerdings seien mit der Einigung der Länder noch nicht alle Hindernisse aus dem Weg geräumt. Zum einen müsse sich für den konkreten Reformvorschlag auch eine Mehrheit im Bundestag finden, und zum anderen seien auch noch rechtliche Zweifelsfragen zu beantworten. So müsse beispielsweise die rechtliche Qualität der Bodenrichtwerttabellen geklärt werden, wenn sich darauf zukünftig die Besteuerung stützen soll.

Kritisch äußerte sich Schneider auch zu der immer wieder formulierten Prämisse, dass die Reform "aufkommensneutral" erfolgen solle. "Diese Aussage weckt falsche Erwartungen in der Bevölkerung. Selbst wenn das Gesamtaufkommen unverändert bleibt, wird es zwischen den einzelnen Steuerzahlenden zu Verschiebungen kommen", erläuterte Schneider. Das sei unvermeidlich und liege in der Natur der Sache.

"Wir erwarten, dass nun rasch ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und zügig, aber mit der nötigen Gründlichkeit die verwaltungstechnischen Voraussetzungen für eine Umstellung des Besteuerungssystems geschaffen werden", so Schneider abschließend.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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