Gesamtkonzept für KiBiz-Reform erforderlich

Städte- und Gemeindebund NRW fordert langfristig tragfähige Strukturen der Kinderbetreuung mit zusätzlichen Landesmitteln

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 26.04.2017

Foto: Stadt Detmold

Die neue Landesregierung muss zügig nach der Landtagswahl ein Gesamtkonzept zur Reform des Kinderbildungsgesetzes und der Kinderbetreuung vorlegen. Dies hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW heute in Düsseldorf gefordert. "Wir brauchen deutlich mehr Förderung durch das Land NRW für die Betreuungseinrichtungen - sowohl bei den Investitionen als auch im laufenden Betrieb", erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider.

So müssten insbesondere für die Integration von Flüchtlingskindern neue Plätze in den Kindertagesstätten geschaffen werden. Nach einer langen Phase des quantitativen Ausbaus seien jetzt verstärkt Maßnahmen nötig, um auch die Qualität der Betreuung zu verbessern.

"Zur Qualitätssteigerung in den Tageseinrichtungen gehört insbesondere eine bessere Personalausstattung", machte Schneider deutlich. Gerade benachteiligte Kinder seien auf umfassende Betreuung und frühzeitige Förderung angewiesen, um vor allem bei der Sprachentwicklung optimale Unterstützung zu erhalten.

Die Deckungslücke bei der so genannten Kindpauschale - der Zuschuss pro Kind an den Kita-Träger - müsse mit Mitteln des Landes geschlossen werden. Das Defizit sei entstanden, weil die im Gesetz festgelegte Steigerungsrate von 1,5 Prozent bei den Kindpauschalen nicht ansatzweise den Kostenzuwachs etwa durch Tarifsteigungen im Personalbereich in den zurückliegenden Jahren aufgefangen habe, legte Schneider dar. Erst wenn die erforderliche Qualitätssteigerung in den Kitas und in der Kindertagespflege und der Platzausbau realisiert sowie das Finanzierungsdefizit der Träger beseitigt seien, könne über eine weitergehende Beitragsbefreiung der Eltern nachgedacht werden.

"Wenn das Land hier nicht entschieden vorgeht, entstehen neue finanzielle Belastungen, die im Zweifelsfall von den Kommunen aufgefangen werden müssen", warnte Schneider. Bei einer Neuregelung zur Elternbeitragsbefreiung würden die Kommunen zudem strikt auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips achten.

Bereits heute zahlten die Kommunen über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus rund 200 Mio. Euro jährlich Zuschüsse an Träger, die ihren Finanzierungsanteil nicht aufbringen können. Deshalb gehe es zunächst darum, die Finanzierungsdefizite innerhalb des Betreuungssystems zu beseitigen. Erst dann könne man erwägen, Elternbeiträge für eine Mindestbetreuungszeit von 30 Stunden pro Woche - wie derzeit in der Diskussion - gänzlich abzuschaffen.

"Von zentraler Bedeutung ist, dass die Kommunen und sonstige Träger durch Reduzierung ihres eigenen Finanzierungsanteils deutlich entlastet werden", merkte Schneider an. Zudem sei überfällig, die Kindertagespflege in die allgemeinen Finanzierungsstrukturen für Tageseinrichtungen zu überführen, damit auch die Kindertagespflege mehr Leistungen des Landes erhalte.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search