Gemeinschaftsschule als Modellversuch sinnvoll

Städte- und Gemeindebund NRW für ergebnisoffene Erprobung bei lokalem Konsens und Abstimmung mit Nachbarkommunen

StGB NRW-Pressemitteilung
Münster, 25.11.2010

Angesichts der demografischen Entwicklung gewinnt ein qualitätsvolles und möglichst vollständiges Bildungsangebot zunehmend an Bedeutung für die Attraktivität einer Kommune. Darauf hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW heute in Münster hingewiesen. „Familien und Unternehmen zieht es dorthin, wo Gemeinden und Städte in Schulen, Kindergärten und Krippenplätze investieren. Ein wohnortnahes Schulangebot stärkt den sozialen Zusammenhalt vor Ort und versetzt die Kommune in die Lage, eine aktive Bildungspolitik mit dem Ziel qualitativ hochwertiger und wettbewerbsfähiger Bildungsangebote zu betreiben“, machte der Präsident des Verbandes, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, deutlich.

Angesichts des Rückgangs der Schülerzahlen in den kommenden Jahren seien Kommunen und Land aufgefordert, gemeinsam Handlungsoptionen zu entwickeln. Diese müssten es den Städten und Gemeinden ermöglichen, ihr Schulangebot pragmatisch, flexibel und bedarfsorientiert zu gestalten. Ziel müsse es sein, in möglichst vielen Kommunen ein Schulangebot im Bereich der Sekundarstufe I vorzuhalten.

Die so genannte Gemeinschaftsschule könne - neben erweiterten Möglichkeiten bei der Verbundschule - ein Instrument darstellen, um auf die Veränderungen vor Ort angemessen zu reagieren, legte Ruthemeyer dar. Das Präsidium des Verbandes begrüße daher die vom NRW-Ministerium für Schule und Weiterbildung beabsichtigte Erprobung von Gemeinschaftsschulen in einem Modellversuchs. Dieser müsse jedoch ergebnisoffen angelegt sein.

„Allerdings sollte Voraussetzung für die Teilnahme am Schulversuch nicht nur ein lokaler Konsens, sondern auch eine Abstimmung mit den Nachbarkommunen sein“, betonte Ruthemeyer. Der Leitfaden des Schulministeriums zur Gemeinschaftsschule bezeichne es als nicht akzeptabel, das Schulangebot zulasten einer Nachbargemeinde auszuweiten oder zu stabilisieren und damit vorhandene Schulen in ihrem Bestand zu gefährden. „Diese Auffassung teilen wir“, erläuterte Ruthemeyer.

Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes NRW liege die Aufgabe darin, Abstimmung und Interessenausgleichs unter den Beteiligten fair und transparent zu gestalten. Mit Blick auf eine zu erwartende Verschärfung des Wettbewerbs um Schülerinnen und Schüler auch bei anderen Schulformen werde der Verband dazu Empfehlungen erarbeiten und seinen 359 Mitgliedskommunen an die Hand geben.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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