Geld an Kommunen auch ohne Landeshaushalt

Städte- und Gemeindebund NRW erwartet Prüfung von Sonderregelungen in der vorläufigen Haushaltsführung

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 20.03.2012

Der Städte- und Gemeindebund NRW appelliert an die Landesregierung, auch ohne beschlossenen Haushalt alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die Kommunen die für sie vorgesehenen Gelder erhalten. Dies betrifft vor allem die Mittel für den Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger. "Angesichts des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab 2013 können wir uns einen Investitionsstopp in diesem Bereich nicht leisten", machte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich. Es müsse nach einer Lösung gesucht werden, wie die Investitionspauschale von rund 90 Mio. Euro für 2012 auch unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung ausgezahlt werden könne.

Auch in anderen Bereichen - so Schneider - solle aktiv geprüft werden, inwieweit die bestehenden Zahlungspflichten noch erfüllt werden könnten. Dies betreffe etwa die Krankenhausförderung oder die so genannte Ziel 2-Förderung unter Verwendung von EU-Mitteln.

Wegen der Auflösung des NRW-Landtages am 14.03.2012 konnten viele Gesetzesvorhaben nicht abgeschlossen werden - etwa das Gesetz zur Fortentwicklung des Neuen kommunalen Finanzmanagements oder das Umlagengenehmigungsgesetz. "Wir werden uns dafür einsetzen, dass zumindest das erstere Gesetzesvorhaben möglichst bald wieder in den Landtag eingebracht wird", betonte Schneider. Auch für die jüngst kontrovers diskutierte Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserkanälen ist noch keine neue Regelung gefunden worden. "Somit besteht die Pflicht zur Dichtheitsprüfung je nach örtlicher Satzung weiter fort", stellte Schneider klar.

Besonders betroffen von dem Gesetzgebungsstopp sind die kleinen Schulen auf dem Land. Ein entsprechendes Gesetz zur Sicherung kleiner Schulstandorte ist nun hinfällig. "Gleichwohl sollte die Landesregierung die bereits eingeleiteten Beteiligungsverfahren weiterführen", mahnte Schneider an. Dann würde sich das Gesetzgebungsverfahren unter einer neuen Landesregierung verkürzen.

Obwohl mit dem Landeshaushalt auch das Gemeindefinanzierungsgesetz noch nicht verabschiedet ist, wird hierbei auf Proberechnungen zum GFG 2012 (Entwurf) zurückgegriffen. Städte und Gemeinden stehen also nicht ohne Geld da. Allerdings kann die so genannte Abmilderungshilfe an Kommunen, die 2012 besonders große finanzielle Einbußen hinzunehmen hätten, nicht geleistet werden. "Wir erwarten von der künftigen Landesregierung, dass sie diese Anpassung wieder in das GFG aufnimmt", erklärte Schneider. Dann bekämen die betroffenen Kommunen zumindest im Spätherbst 2012 den erhofften Ausgleich.

Nicht tangiert von dem Haushalts-Moratorium sind die Zahlungen nach dem Stärkungspaktgesetz, das Anfang Dezember 2011 vom Landtag beschlossen worden ist. "Damit hat sich das Land verpflichtet, den Empfängerkommunen der ersten Stufe bis 2020 jährlich 350 Mio. Euro Konsolidierungshilfe zu gewähren", legte Schneider dar. Auch die Auszahlung der zweiten Stufe sei bereits durch das Stärkungspaktgesetz gedeckt. "Jede neue Landesregierung wird sich jedoch der Frage einer ausreichenden Dotierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen stellen müssen", so Schneider abschließend.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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