Gefahr des Scheiterns der schulischen Inklusion

Verzicht des Landes auf verbindliche Qualitätsvorgaben behindert die Umsetzung des Inklusionsgedankens

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 28.04.2016

Auch zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des neuen Schulrechts bleibt der Unterricht behinderter Schülerinnen und Schüler an Regelschulen vielerorts hinter den Erwartungen zurück. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen: "Es fehlt nicht nur an hinreichender Unterstützung durch ausgebildete Sonderpädagog/innen und Schulsozialarbeiter/innen, sondern auch an räumlichen und materiellen Ressourcen."

Nun zeige sich deutlich, dass der Verzicht des Landes auf Qualitätsstandards für die Inklusion - entgegen dem Rat der Kommunalverbände - dem Prozess schade. Gute Inklusion benötige Ressourcen. "Derzeit hängt aber die Qualität der Inklusion bedauerlicherweise auch von der Finanzkraft des Schulträgers ab", monierte Schneider. Trotz der Anstrengungen der Kommunen erreichten die Förderstandards oft nicht das Niveau der Förderschulen. Den Kommunen als Schulträger fehle zum einen eine klare und einheitliche fachliche Orientierung, wie geeignete Rahmenbedingungen aussehen müssen. Vieles geschehe quasi "auf Zuruf", so Schneider.

Zudem sei zu beobachten, dass gerade Kommunen in schwieriger Haushaltslage vor Ausgaben für die schulische Inklusion zurückschreckten. Denn sie müssten damit rechnen, auf einem großen Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Schneider verwies in diesem Zusammenhang auf die Verfassungsbeschwerde gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz und die dabei vom Land vorgebrachte Argumentation: "Darin wird die Notwendigkeit oder Angemessenheit fast jeder Maßnahme in Frage gestellt, welche die klagenden Kommunen zur Unterstützung der Inklusion in den Schulen ergriffen haben".

Ein weiterer Grund für die aktuellen Schwierigkeiten bei der schulischen Inklusion sei der Umstand, dass die Schulentwicklungsplanung für die Kommunen immer schwieriger werde. "Der Weg zu einer inklusiven Schulentwicklungsplanung ist ein Prozess und kann nicht von heute auf morgen umgesetzt werden", betonte Schneider. Zudem werde die Planung durch das Fehlen fester Standards für Inklusion erschwert. Überdies stünden die Kommunen bei ihrer Schulentwicklungsplanung durch das Zusammentreffen von Inklusion, Unterricht für Flüchtlingskinder und demografischem Wandel vor immensen Herausforderungen. Diese seien zurzeit von kleineren Kommunen kaum zu bewältigen.

Schneider forderte, baldmöglichst einen verbindlichen Qualitätsrahmen für die Inklusion zu schaffen. Bis ein solcher vorliege, dürften Förderschulen nicht vorschnell geschlossen werden. Denn die Erfahrung zeige, dass zahlreiche Eltern behinderter Kinder eine Alternative zu einem inklusiven schulischen Angebot wünschen.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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