Ganztag in der Schule nicht auf Kosten der Kommunen

Städte und Gemeindebund NRW verabschiedet Resolution zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 27.11.2019

Foto: Heribert Rösgen / StGB NRW

Die Pläne der Bundesregierung, bis 2025 einen flächendeckenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule einzuführen, sorgen in den NRW-Kommunen für große Unruhe. Das Präsidium des Städte und Gemeindebundes NRW hat deswegen eine Resolution verabschiedet, die Bund und Land auffordert, die Umsetzung nicht auf Städte und Gemeinden abzuwälzen, sondern an den realen Bedingungen vor Ort auszurichten.

"Viele Eltern in NRW möchten, dass ihre Kinder auch nachmittags in der Schule betreut und gefördert werden. Dieser Herausforderung wollen wir uns stellen. Doch so wie es der Bund angeht, ist ein flächendeckender Ganztag in Nordrhein-Westfalen reines Wunschdenken", stellte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, an diesem Mittwoch vor dem Präsidium klar.

"Wenn die Bundesregierung den Familien vollmundig eine Betreuung in der Grundschule verspricht, dann sollte sie sich auch fragen, wie das zu schaffen ist. Beim Personal, den Räumlichkeiten und der Finanzierung klaffen riesige Lücken zwischen Wunsch und Wirklichkeit", kritisierte Schäfer.

"Für den Kindergartenbereich suchen wir schon heute händeringend qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher. Wo sollen wir da das Personal für voraussichtlich 250.000 weitere Betreuungsplätze allein in NRW hernehmen?", sagte Schäfer. Zudem sei es vielen Städten und Gemeinden gar nicht möglich, Flächen für Erweiterungsbauten an den Schulen bereitzustellen.

"Entscheidend sind am Ende die gewaltigen Kosten", machte Schäfer deutlich. "Das Deutsche Jugendinstitut geht aktuell davon aus, dass es bundesweit allein für die Investitionen in den Umbau rund 7,5 Milliarden Euro brauchen wird. Hinzu kommen laufende Betriebskosten von 4,5 Milliarden Euro jährlich, auf NRW heruntergebrochen wäre das eine Milliarde pro Jahr", warnte Schäfer. Die zwei Milliarden Euro, die die Bundesregierung nun als Einstieg in den Rechtsanspruch eingeplant habe, könnten die realen Kosten nicht mal im Ansatz auffangen.

Der Städte- und Gemeindebund fordert daher in seiner Resolution den Bund auf, in Abstimmung mit dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden auf der Grundlage einer belastbaren Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose ein konkretes Finanzierungs- und Handlungskonzept zu erarbeiten. "Nur wenn der Bund die Voraussetzungen ehrlich anerkennt und beginnt zu rechnen, kann es mit dem gesellschaftspolitisch wichtigen Ziel 'Ganztag für alle' klappen", erklärte Schäfer.

Vom Land erwarten die Kommunen, dass es einem Rechtsanspruch im Bundesrat nur dann zustimmt, wenn die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten durch den Bund gesetzlich sichergestellt ist. "Zudem sollten wir ernsthaft über einen flexibleren Fahrplan nachdenken", so der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes. "In den Ländern haben wir es im Ganztag mit völlig unterschiedlichen Ausbaustufen zu tun. Es würde Sinn machen, die Ziele den Gegebenheiten vor Ort anzupassen“, erklärte Schäfer.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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