Freie Bahn für kommunale Telekom-Projekte

Erlaß des Innenministers soll die strittigen Passagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens klarstellen.

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 22.04.1997

Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Bereich Telekommunikation muß rasch auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt werden, fordert der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund im Vorfeld der Landtagsdebatte am Mittwoch, 23. April. "Dazu reicht ein Erlaß des Innenministers aus, eine Änderung der Gemeindeordnung ist nicht nötig", erklärte heute Friedrich Wilhelm Heinrichs, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des NWStGB. Der Ausbau und Betrieb kommunaler Kabelnetze sei Teil der Daseinsvorsorge und damit mit § 107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens vereinbar. Diese erlaubt wirtschaftliche Betätigung von Städten und Gemeinden, wenn - so der Wortlaut - ein "dringender öffentlicher Zweck dies erfordert."

Heinrichs plädiert für den einfacheren Weg des Erlasses, weil damit die schwierigen Verhandlungen um die Änderung der erst 1994 reformierten Gemeindeordnung umgangen werden könnten. Außerdem sei nicht erkennbar, daß eine Gesetzesänderung den Kommunen größeren Handlungsspielraum eröffnen würde.

Die Festschreibung betriebswirtschaftlicher Handicaps für öffentliche Unternehmen, beispielsweise Limits bei der Haftung durch die Kommune, lehnt Heinrichs ab. Dies hatte die SPD-Landtagsfraktion in der vergangenen Woche gefordert. "Kommunale Unternehmen müssen bereits mit Wettbewerbsnachteilen leben, etwa die Beschränkung auf das Gemeindegebiet oder der Versorgungsauftrag", nannte Heinrichs als Begründung. Daher müsse es diesen Unternehmen erlaubt bleiben, günstige Kommunalkredite aufzunehmen.
 
Rückfragen: Martin Lehrer (Pressesprecher) - Ruf 0211 - 4587 - 230

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search