Finanzkrise nur mit Bundeshilfe zu überwinden

Städte- und Gemeindebund NRW für höhere Bundesbeteiligung an Soziallasten und fairen Finanzausgleich auf Landesebene

StGB NRW-Pressemitteilung
Olfen, 22.04.2013

Foto: StGB NRW

Die derzeitige strukturelle Finanzkrise der NRW-Kommunen mit einem jährlichen Defizit von knapp drei Mrd. Euro lasse sich nur durch strukturelle dauerhafte Entlastung auf der Ausgabenseite überwinden. Dies erklärte StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Olfen vor der Verbands-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster. "Ohne weitere Hilfen des Bundes etwa bei der Behindertenhilfe haben wir keine Chance, diese strukturelle Krise zu überwinden", machte Schneider deutlich.

Die Übernahme der Grundsicherung durch den Bund sei lediglich ein erster Schritt. "Schließlich hat der Bund jene Sozialgesetze beschlossen, deren Kostenlast uns wie ein Mühlstein langsam immer weiter in die Tiefe zieht", legte Schneider dar. Neben erhöhten Bundeshilfen sei ein fairer, auskömmlicher und transparenter Finanzausgleich auf Landesebene genauso wichtig für die Sanierung der Kommunalfinanzen.

Das von der Landesregierung in Auftrag gegebene FiFo-Gutachten der Universität zu Köln sei in dieser Hinsicht enttäuschend. Offensichtlich hätten die Gutachter nicht den Mut gehabt, neue grundlegende Strukturveränderungen vorzuschlagen, so Schneider. Ebenso wenig werde für die so genannte Einwohnerveredelung, die bei den größeren Kommunen eine höhere Pro-Kopf-Zuweisung vorsieht, eine Alternative vorgeschlagen. Weiterhin soll laut Gutachten an den einheitlichen fiktiven Hebesätzen bei der Berechnung der kommunalen Steuerkraft festgehalten werden. "Beides geht erkennbar an der Realität vorbei", monierte Schneider.

Bezüglich der schulischen Inklusion forderte Schneider, diese dürfe nicht dazu führen, dass sich die Förderung der Kinder mit Behinderung verschlechtere. Damit dies nicht geschehe, brauche es einen klaren pädagogischen Rahmen sowie klare Qualitätsstandards für den Personaleinsatz. "Unabdingbare Voraussetzung ist, dass wir im Gesetz regeln, wie Inklusion vor Ort konkret ablaufen muss", mahnte Schneider an.

Es müsse verhindert werden, dass jede Stadt oder Gemeinde ihr eigenes Inklusionsprogramm verabschiede. "Denn in Zeiten knapper Kassen würde das dazu führen, dass in den Städten die Inklusion nach Kassenlage definiert wird und nicht nach dem, was pädagogisch und bildungspolitisch erforderlich ist", erläuterte Schneider. Klar sei, dass die schulische Inklusion eine neue Aufgabe darstelle, für die das Land die entsprechenden Mehrkosten erstatten müsse. "Diese Kosten sind nicht abwendbar und liegen nicht im Ermessen der Kommunen", so Schneider.

Im Hinblick auf die Betreuung unter Dreijähriger könnten die Städte und Gemeinden auf die Ausbauleistung stolz sein. Mitte März 2013 habe die Anzahl der Betreuungsplätze landesweit bei fast 145.000 gelegen. Damit habe man im Durchschnitt die anvisierte Betreuungsquote von 32 Prozent sogar leicht überschritten, machte Schneider deutlich.

Nur in einzelnen Kommunen werde es nicht gelingen, zum Stichtag 01.08.2013 allen Eltern für ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren, die einen Betreuungsplatz wünschen, diesen zur Verfügung zu stellen. Dennoch sei nicht mit massenhaften Klagen vor Gericht zu rechnen. "Die Eltern sind klüger, sie wissen: eine Klage schafft keinen einzigen Betreuungsplatz", so Schneider. Hier werde man mit flexiblen Interimslösungen die Situation entschärfen.

Wenn der Ausbauprozess voranschreite, müssten Bund und Land weitere Finanzmittel bereitstellen. Deswegen brauche es einen zweiten Krippengipfel auf Bundesebene. "Und wir müssen mit dem Land möglichst rasch Gespräche über die Nachjustierung des Belastungsausgleichsgesetzes beginnen", erklärte Schneider.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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