Finanzielle Folgen aus Hartz IV gerecht verteilen

Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt Länder-Einigung in Sachen Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 30.08.2006

Die Bundesländer wollen dem Bund ein geändertes Verfahren zum Ausgleich der finanziellen Belastung und Weitergabe von Entlastung im Rahmen von Hartz IV vorschlagen. Dies wird vom Städte- und Gemeindebund NRW ohne Einschränkung begrüßt. „Das bisherige System einer starren Quote, mit der sich der Bund an den Kosten der Unterkunft von Langzeitarbeitslosen beteiligt, hat zu erheblichen Verwerfungen geführt“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. So würden die Kommunen in NRW nach dem Quotensystem nicht - wie verbindlich zugesagt - entlastet, sondern mit mehr als 100 Mio. Euro jährlich belastet. Gewinner des bisherigen Verteilerschlüssels seien in erster Linie die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie das Land Hessen, das derzeit um rund 160 Mio. Euro entlastet wird.

„Ein gerechtes Modell muss in erster Linie dafür Sorge tragen, dass die versprochene Entlastung sich nicht in einzelnen Bundesländern ins Gegenteil verkehrt“, machte Schneider deutlich. Das von einer Länderarbeitsgruppe vorgeschlagene Alternativmodell sieht vor, dass der Bund jedem Land einen Festbetrag überweist. In einer ersten Stufe erhalten zunächst alle Länder einen vollständigen Ausgleich der Mehrbelastung durch Hartz IV. Jedes Land wird damit quasi „auf Null“ gestellt. In einer zweiten Stufe wird dann der Entlastungsbetrag verteilt. Dies kann beispielsweise nach der relativen Belastung durch Kosten der Unterkunft oder nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel geschehen, der sich bereits in anderen Bereichen bei der Kostenaufteilung zwischen den Bundesländern bewährt hat. In einem solchen System könnten dann auch die Transferleistungen an die ostdeutschen Bundesländer entfallen, die von NRW-Kommunen wiederholt kritisiert worden sind.

„Das System des Mehrbelastungsausgleichs findet als gerechte und transparente Alternative zum bisherigen Verfahren die volle Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes NRW“, legte Schneider dar. Es könne allerdings nur funktionieren, wenn der Bund ausreichend Mittel zur Verfügung stelle. „Der Bund steht nach wie vor gesetzlich und politisch im Wort, die Kommunen in einem Umfang von 2,5 Mrd. Euro jährlich zu entlasten“, sagte Schneider. Da allein schon der Ausgleich der Belastungen ein Finanzvolumen von gut 3,2 Mrd. Euro nötig mache, ergebe sich in der Summe ein Finanzbedarf von rund 5,7 Mrd. Euro. Entsprechende Forderungen würden die Länder und die kommunalen Spitzenverbände an den Bund richten.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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