Finanzausgleich darf nicht angetastet werden

Arbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW für den Regierungsbezirk Arnsberg in Finnentrop

StGB NRW-Pressemitteilung
Finnentrop, 24.10.2005

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider, sowie der Vorsitzende der Verbands-Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg, der Meinerzhagener Bürgermeister Erhard Pierlings, haben heute in Finnentrop die Bereitschaft der NRW-Kommunen bekräftigt, an der Sanierung der öffentlichen Haushalte konstruktiv mitzuwirken. Dabei müsse jede staatliche Ebene im eigenen Haus sparen, machten Schneider und Pierlings vor mehreren hundert Delegierten der Arbeitsgemeinschaft deutlich. Deswegen müsse auch der bewährte kommunale Finanzausgleich in seinem Volumen und in seinen Grundregeln erhalten bleiben.

Angesichts der katastrophalen Haushaltslage vieler NRW-Kommunen - deren Kassenkredite haben 8,5 Milliarden Euro erreicht - könnten sich die Städte und Gemeinden keine Experimente bei der Gewerbesteuer erlauben. „Die Gewerbesteuer ist eine Haupteinnahmequelle der Kommunen, und ein adäquater Ersatz ist derzeit nicht in Sicht“, betonten Schneider und Pierlings mit Blick auf das Konzept der Stiftung Marktwirtschaft. Deren Modell ziele vorwiegend auf die Entlastung der Unternehmen. Woher das Geld kommen solle, damit nicht gleichzeitig Bürger und Bürgerinnen stärker belastet würden, bleibe dabei im Dunkeln.

In dieser Situation sei das Ansinnen von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement, Kommunen müssten Bundeszuschüsse zu Unterkunft und Heizung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger zurückzahlen, völlig abwegig. „Die Kosten aus der Hartz-IV-Reform sind dramatisch gestiegen, aber das ist nicht die Schuld der Kommunen“, so Schneider und Pierlings. Nach wie vor sei die Zusage einzuhalten, die Kommunen bundesweit durch Hartz IV jährlich um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Bevor in solchen Geldfragen voreilige Schlüsse gezogen würden, sollte die eben begonnene Revision der Finanzströme unter Hartz IV abgewartet werden.

Entlastung bei der Langzeitarbeitslosigkeit sei für die Kommunen deshalb so wichtig, weil andernorts im Sozialbereich vielfach Kostensteigerungen drohten - etwa bei der Pflege, bei der Eingliederungshilfe für Behinderte oder beim Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige. Es sei bedauerlich, dass sich die Landesregierung zu diesen Fragen in der Koalitionsvereinbarung nicht geäußert habe - insbesondere zu den eigenen Verpflichtungen. „Wir erwarten hier einen zusätzlichen, dauerhaften und angemessenen Finanzierungsbeitrag des Landes“, machten Schneider und Pierlings deutlich.

Beide erinnerten an die Zusage von Innenminister Dr. Ingo Wolf, bei allen kommunal relevanten Reformvorhaben die Spitzenverbände der Städte und Gemeinden frühzeitig und umfassend einzubeziehen. Dies müsse auch für die geplante Verschärfung des kommunalen Wirtschaftrechtes gelten. „Das ausgewogene Verhältnis zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Aufgaben-Erledigung würde ohne Not beseitigt“, legten Schneider und Pierlings dar. Es müsse weiterhin den Kommunen überlassen werden, ob sie im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge Aufgaben selbst erfüllten oder sich dabei privatwirtschaftlicher Partner bedienten. Das Grundgesetz gebe keiner Seite den Vorzug. Öffentliche Unternehmen hätten immerhin den Vorteil, dass sie nicht Gewinn orientiert wirtschaften müssten und der Region durch Arbeitsplätze sowie Investitionen Impulse geben könnten.

Mehr Pragmatismus mahnten Schneider und Pierlings auch bei der Frage der Grundschulbezirke an: „Durch die Abschaffung der Schulbezirke würde die Qualität der Grundschulen kein bisschen steigen“. Als Planungsinstrument seien die Schulbezirke für die meisten Kommunen weiterhin unverzichtbar. Gerade wenn demnächst die Schülerzahlen zurückgingen, müssten Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben, ihre Schulen optimal auszulasten. Sollte die Wahl der Grundschule den Eltern völlig freigestellt sein, wäre die ausgewogene Sozialstruktur in der Grundschule gefährdet und mancherorts drohe sogar eine „Ghettobildung“

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search