Feuerwehr-Kartell muss Schaden ersetzen

Städte- und Gemeindebund NRW fordert Erstattung zu viel gezahlten Geldes beim Kauf von Feuerwehrfahrzeugen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 16.03.2011

Der Städte- und Gemeindebund NRW wird seine Mitgliedskommunen dabei unterstützen, ihre Forderungen gegenüber einem Kartell von Feuerwehrfahrzeug-Herstellern geltend zu machen. Dies ergab eine Informationsveranstaltung des kommunalen Spitzenverbandes in Bad Sassendorf, an der rund 300 Vertreter von Kommunalverwaltungen und kommunalen Feuerwehren teilnahmen. „Es bestehen gute Chancen, von den Kartellanten Schadensersatz zu bekommen“, machte der Hauptgeschäftsführer des StGB NRW Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf deutlich.

Wie unlängst bekannt wurde, hat das Bundeskartellamt gegenüber drei prominenten Herstellern von Feuerwehrfahrzeugen ein Bußgeld von 20,5 Mio. Euro verhängt. Diese haben den Bußgeldbescheid akzeptiert und damit eingestanden, seit 2001 im Wege eines Kartells Produktionsmengen und überhöhte Preise abgesprochen zu haben.

Teilweise hatten sich die Kartellanten bereits bei Vertragsschluss im Falle eines solchen unzulässigen Verhaltens zu einem pauschalierten Schadensersatz verpflichtet. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Geschädigten die Durchsetzung solcher Schadensersatzansprüche erleichtert. So steht für den Schadensersatzanspruch in diesem Fall das rechtswidrige Verhalten bereits fest.

Schließlich müssen die Kartellanten nach gängiger Rechtsprechung den Beweis erbringen, dass ihr Kartell keine Schäden bei den Städten und Gemeinden verursacht hat. Ihre bisherigen Erklärungen - so Schneider - reichten dafür aber nicht aus. Über die schätzbare Schadenshöhe wird aller Voraussicht nach ein Gutachten zu erstellen sein. „Allein im Hinblick auf die Wiederherstellung der Eignung für künftige Auftragsvergaben erwarten wir eine Kostenübernahme durch die Kartellanten - und selbstredend auch den Schadensausgleich“, stellte Schneider klar.

Der Verband will im April 2011 mit den Kartellanten ein Gespräch über die weitere Sachverhaltsaufklärung und Schadenswiedergutmachung führen - auch im Hinblick auf künftige Auftragsvergaben.

Um den Kontakt zwischen den betroffenen Kommunen zu erleichtern, hat der StGB NRW im Mitgliederbereich seines Internetangebots eine Adress-Datenbank eingestellt, die laufend auf den neuesten Stand gebracht wird.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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