Erhebung von Bedarf und Belegung in Kindertagesstätten

Gemeinsame Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und MGFFI NRW

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 04.11.2008

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration, der Städtetag Nordrhein-Westfalen, der Landkreistag Nordrhein-Westfalen und der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen haben vereinbart, dass in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen im November 2008 für den Zeitraum eines Monats eine Erfassung der Anwesenheitszeiten der Kinder in der Tageseinrichtung erfolgt. Diese Erhebung soll zeigen, ob sich die von den Eltern in den abgeschlossenen Betreuungsverträgen gewählten Betreuungszeiten in der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme des jeweiligen Platzes auch widerspiegeln, ob die Angebote in den nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen also dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.

Minister Armin Laschet erklärte dazu heute in Düsseldorf: „Land und Kommunen investieren in diesem Kindergartenjahr deutlich mehr Geld als je zuvor in die Kindertagesbetreuung. Allein das Land investiert erstmals über 1 Milliarde Euro in die frühkindliche Förderung. Deshalb möchten wir gemeinsam mit den Einrichtungsträgern feststellen, ob die mit diesem Geld finanzierten Betreuungsangebote auch tatsächlich dem Bedarf der Familien entsprechen oder ob wir für das nächste Jahr vor Ort die Angebote anders gestalten müssen.“ Dies haben die kommunalen Spitzenverbände und das Land in einer Vereinbarung ausdrücklich verabredet. Die Erfassung ist damit ein wichtiger Ansatzpunkt, um Rückschlüsse für die weiteren Planungen zu ziehen, sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der pädagogischen Gestaltung des Kindergartenalltags.

Für die Kommunen ist die Erhebung vor allem ein wichtiges Mittel, um die Angebote für das kommende Kindergartenjahr noch besser an den Bedarf der Familien anpassen zu können. Die Hauptgeschäftsführer bzw. Geschäftsführer von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund, Dr. Stephan Articus, Dr. Martin Klein und Ernst Giesen, sagten: „Das KiBiz bietet uns vor Ort sehr flexible Gestaltungsmöglichkeiten, um auf die Bedarfe der Eltern aber auch der Einrichtungen einzugehen. Für die Planungen des kommenden Jahres ist es dabei wichtig zu wissen, wie unsere Angebote in diesem Jahr in Anspruch genommen werden. Dies gilt umso mehr, als die Planungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 erstmals nach dem neuen Gesetz und unter großem Zeitdruck erfolgen mussten. In einigen Fällen kann man für das nächste Jahr auf den Bedarf der Familien sicher noch besser eingehen. Dafür brauchen wir aber die Erhebung im November.“

Derzeit besuchen rund 488.000 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren und 44.600 Kinder im Alter unter drei Jahren die Einrichtungen. Minister Laschet: „Gerade bei den Kindern unter drei Jahren fällt auf, dass Eltern überwiegend eine Betreuungszeit von 45 Stunden gebucht haben. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Ballungsräumen und dem ländlichen Raum besteht nicht. Viele Eltern sagen mir aber, dass sie ihr unter 3 Jahre altes Kind natürlich nicht jeden Tag neun Stunden der Einrichtung überlassen. Es habe aber kein anderes Angebot gegeben. Es macht also Sinn, dies zu untersuchen, um dann die notwendigen Schlüsse daraus zu ziehen.“

Erhoben werden soll nun während des Monats November die Anwesenheit der Kinder an jedem Werktag und mögliche Abweichungen zu den zu Beginn des Kindergartenjahres gewünschten Betreuungszeiten der Eltern. Hierzu haben die Einrichtungen einfache Erhebungsbögen erhalten, in denen für jedes Kind in groben Rastern die Anwesenheitszeiten eingetragen werden. Die Listen werden dann an die Jugendämter weitergeleitet, wo sie für die Planungen für das kommende Kindergartenjahr ausgewertet werden können.

Die Erhebung ist ein wichtiger Baustein der gesetzlich vorgeschriebenen Jugendhilfeplanung. Das Land und die kommunalen Spitzenverbände sind sich einig, dass die Ergebnisse gemeinsam mit allen Trägern analysiert werden und die Schlussfolgerungen gemeinsam gezogen werden sollen. Es geht um eine verantwortliche Gestaltung der Betreuung aus der Sicht des Kindes und der Eltern, der Einrichtungen und der Zuschussgeber.

Das Ministerium und die kommunalen Spitzenverbände stellen dabei ausdrücklich klar, dass die Ergebnisse der Erhebung für das laufende Kindergartenjahr keinerlei Auswirkungen haben. Die Kinder können weiterhin genau die gebuchten Plätze in Anspruch nehmen, und die Träger erhalten selbstverständlich auch die finanzielle Förderung für die abgeschlossenen Betreuungsverträge. Niemand muss befürchten, dass die Erhebungsergebnisse hier zu negativen Veränderungen führen.


Kontakt

Städtetag Nordrhein-Westfalen, Volker Bästlein, Tel.: 0221/3771-270
Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Boris Zaffarana, Tel.: 0211/96508-120
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Martin Lehrer M.A., Tel. 0211/4587-230
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Barbara Löcherbach, Tel.: 0211/8618-4246

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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